Kontakt

Führerscheinstelle Balingen
Richard-Strauß-Straße 5
72336 Balingen
Telefon 07433 921446
Fax 07433 921520

Herr Warth
Sachgebietsleitung

  

Öffnungszeiten

 
Montag bis Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
15:00 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:30 Uhr
 

an folgenden Tagen geschlossen:
Dienstag 17.12.24
Mittwoch 18.12.24

Freitag 27.12.24
Montag 30.12.24

Fahrerlaubnisse

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in einer Gemeinde/Stadt im Zollernalbkreis haben, dann sind wir in allen Angelegenheiten rund um den Führerschein für Sie da!

Beachten Sie bitte, dass einige Anträge weiterhin über das für Sie zuständige Bürgermeisteramt einzureichen sind.

Informationen zu Ihrem jeweiligen Anliegen und die Möglichkeit zum Download der Antragsunterlagen, finden Sie unter Dienstleistungen weiter unten auf der Seite.

Für den Pflichtumtausch in einen neuen EU-Kartenführerschein ist der Antrag am Besten per Post an die Führerscheinstelle zu senden. Dann muss die spätere Abholung des neuen Führerscheines zwar persönlich vor Ort erfolgen, allerdings ohne Termin - ganz einfach am Info-Schalter zu den regulären Öffnungszeiten. Weitere Infos finden Sie hier

Sie haben Fragen?

Dann schreiben Sie und einfach eine E-Mail an:

fahrerlaubnisse@zollernalbkreis.de

Sie möchten vorbei kommen?

In diesen Fällen ist die terminfreie Abholung innerhalb der Öffnungszeiten (siehe links) am Infoschalter möglich:

  • Austausch der BF17-Prüfungsbescheinigung in eine EU-Führerscheinkarte
  • Sie haben ein Abholschreiben erhalten, in welchem die terminfreie Abholung geschildert ist
  • Sie haben die Führerscheinprüfung bestanden (bitte die vom TÜV ausgehändigte Bestätigung über die bestandene Prüfung mitbringen)

In allen anderen Fällen ist eine Terminvereinbarung zwingend erforderlich.

Bitte nutzen Sie hierfür unser Angebot der Online-Terminvergabe.
  

Link zur Online-Terminvergabe

Sollten Sie einen bereits gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte rechtzeitig ab, damit wir ihn neu vergeben können.

Sollten Sie für Ihr dringendes Anliegen nicht früh genug an einen Online-Termin gelangen, fragen Sie bitte per Mail nach einer anderen Möglichkeit.

Bei folgenden Anliegen ist keine Online-Terminvergabe möglich; hierfür bitten wir Sie um telefonische Terminvereinbarung:

  • Akteneinsicht
  • Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Führerscheinentzug
  • Auffälligkeiten mit Betäubungsmitteln / Alkohol / Körperverletzung
  • Verstöße Punkte (Fahreignungsbewertungssystem)
  • Verstöße in der Probezeit

Dienstleistungen: