Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 der FeV für
- Taxi / Mietwagen
- Personenkraftwagen im Linienverkehr (§§ 42, 43 PBefG)
- Krankenwagen
- Gewerbsmäßige Ausflugsarten oder Ferienziel-Reisen im PKW (§ 48 PBefG)
Das Mindestalter beträgt 21 Jahre (bzw. 19 Jahre bei Krankenwagen) und wird befristet auf 5 Jahre erteilt.
Der Fahrgastantrag muss bei Ihrem zuständigen Bürgermeisteramt zusammen mit folgenden Unterlagen abgegeben werden:
- Gebühr: 38,80 Euro
- Nachweis über den Besitz einer EU- oder EWR Fahrerlaubnis der Klasse B
- Personalausweis oder Reisepass
- Führungszeugnis - dieses muss beim Bürgermeisteramt beantragt werden
- augenärztliches Zeugnis oder Gutachten nach Anlage 6 zur FeV mit Unterschrift und Stempel des Arztes (im Original)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung mit Unterschrift und Stempel des Arztes (im Original)
- bei erstmaligem Erwerb oder bei Verlängerung der Fahrerlaubnis ab Vollendung des 60. Lebensjahres: Untersuchung nach Anlage 5 Nr. 2 zur FeV mit Unterschrift und Stempel des Arztes (im Original)
- falls vorhanden: Kopie der bisherigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung