Kontakt

Ihre Ansprechpartner

Hilfe zur Pflege (in Einrichtungen, stationär)

A - Kat
Frau Schneider
Tel: 07433/92-1473
Zimmer 150
Kau - R
Frau Alber
Tel: 07433/92-1479
Zimmer 150
S - Z
Frau Frömmrich
Tel: 07433/92-1475
Zimmer 152

Wohngeld

A - K
Frau Schimon
Tel: 07433/92-1478
Zimmer 138
L - Z
Frau Wieckhorst
Tel: 07433/92-1474
Zimmer 138


Bitte beachten Sie:
 
Geänderte Öffnungs- und Telefonsprechzeiten des Sozialamts im Gebäude der Agentur für Arbeit

Persönliche Vorsprachen nur mit vorheriger Terminvereinbarung


Öffnungszeiten
Montag: 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag: 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13.30 Uhr – 17:00 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
 
Telefonsprechzeiten
Montag: 8:00 Uhr – 10:00 Uhr
Dienstag: 10:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Mittwoch: keine telefonische Erreichbarkeit
Donnerstag: 10:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr – 10:00 Uhr

BAföG / AFBG / ACHTUNG: zu finden in der Steinachstr. 19/3 in Balingen!

Fax: 07433/92-1467

Frau Hoch
Tel: 07433/92-1471
Zimmer 5
Frau Spiegel
Tel: 07433/92-1463
Zimmer 6
Frau Wittke
Tel: 07433/92-1476
Zimmer 5

Öffnungszeiten BAföG/AFBG

Mo. -  Do.    08:00 - 12:00 Uhr
Do.              15:00 - 17:30 Uhr
Fr.               08:00 - 12:30 Uhr

Stationäre Hilfe zur Pflege, Wohngeld, BAföG / AFBG

Hilfe zur Pflege

Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen, können Hilfe zur Pflege erhalten, sofern Bedürftigkeit besteht. Die Hilfe zur Pflege kann die häusliche Pflege, Hilfsmittel, teilstationäre Pflege, Kurzzeitpflege wie auch die stationäre Pflege erfassen. Auch gibt es die Möglichkeit die Leistung als Teil eines trägerübergreifenden Persönlichen Budgets zu beziehen.
Weitere Informationen

Wohngeld

Das Wohngeld unterstützt einkommensschwache Personen bei ihren Wohnkosten. Das Wohngeld wird als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss (für selbst nutzende Eigentümer/-innen) gewährt. Die Entscheidung, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht, hängt von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, die Höhe des Gesamteinkommens wie auch die Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung ab.
Weitere Informationen und Online-Antrag

Wohnraumoffensive
Das bei der Wohngeldstelle eingerichtete Kompetenzteam Wohnen dient als Ansprechpartner für Vermieter, die Wohnraum vermieten wollen, und Wohnungssuchende.
Infoflyer Kompetenzteam Wohnen (PDF) (238,3 KiB)
Vordruck Mietangebot (PDF) (76,5 KiB)

BAföG / AFBG

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz: BAföG) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studenten. Das sog. Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-BAföG), mit dem die berufliche Aufstiegsfortbildung von Handwerkern und anderen Fachkräften finanziell gefördert wird, ist nicht im Bundesausbildungsförderungsgesetz, sondern im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) geregelt. Hauptziele des BAföG sind die Erhöhung der Chancengleichheit im Bildungswesen sowie die Mobilisierung von Bildungsreserven in den einkommensschwächeren Bevölkerungsschichten.
Weitere Informationen zum BAföG
Weitere Informationen zum AFBG und Online-Antrag

Externe Links
www.bafoeg.de/
www.aufstiegs-bafoeg.de/