Kommunale Holzverkaufsstelle
Privatwaldbesitzer, die Holz über das Landratsamt verkaufen wollen, wenden sich idealerweise an die für den Bereich zuständige Forstrevierleitung. Die Forstrevierleitung berät hinsichtlich möglicher Verkaufsoptionen oder unterstützt direkt in der Verkaufsvorbereitung. Bei konkreten Fragen zum Holzverkauf können Sie auch direkt mit der Holzverkaufsstelle Kontakt aufnehmen.
Privaten Waldbesitzern wird empfohlen, sich vor Beginn des Holzeinschlages über die derzeit möglichen Verkaufssortimente zu informieren - gerne beraten hier die örtlichen Forstrevierleitungen.
Die Vermarktung des Holzes einschließlich der Rechnungsstellung ist eine kostenpflichtige Dienstleistung. Die Konditionen für diese Dienstleistung entnehmen Sie bitte den unten aufgeführten und zum Download zur Verfügung stehenden Dokumenten.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Durchführung des Holzverkaufes für Waldbesitzer durch das Landratsamt Zollernalbkreis.pdf (PDF) (263,2 KiB)
- Vollmacht für den Holzverkauf im Privatwald.pdf (PDF) (205,5 KiB)
- Entgeltordnung für die Übernahme von Tätigkeiten des Holzverkaufs.pdf (PDF) (574,2 KiB)