Bundestagswahl 2025
Amtliches Endergebnis
Unter dem Vorsitz von Kreiswahlleiterin Petra Hahn haben die Mitglieder des Kreiswahlausschusses in der Sitzung am Freitag, 28. Februar 2025, das endgültige Ergebnis der Bundestagswahl im Wahlkreis 295 Zollernalb-Sigmaringen festgestellt.
Über folgende Links gelangen Sie zum Wahlergebnis
Gesamtergebnis Wahlkreis 295 Zollernalb-Sigmaringen
Ergebnis einzelne Kommunen Erststimmen
Ergebnis einzelne Kommunen Zweitstimmen
Gewinn- und Verlustrechnung
Zur Presseinformation "Kreiswahlausschuss bestätigt Ergebnis der Bundestagswahl" (PDF) (77,4 KiB)
Der Deutsche Bundestag wird turnusgemäß alle vier Jahre neu gewählt. Am 27. Dezember 2024 hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier den 20. Deutschen Bundestag aufgelöst und Neuwahlen für den 23. Februar 2025 angeordnet.
Verfahren bei einer Neuwahl
Im Fall einer Auflösung des Bundestages findet die Neuwahl innerhalb von 60 Tagen statt (Artikel 39 Absatz 1 Satz 4 GG). Eine Neuwahl wird entsprechend den Vorgaben des Bundeswahlgesetzes (BWG) und der Bundeswahlordnung (BWO) wie eine „reguläre“ Bundestagswahl – nur eben mit verkürzten Fristen – vorbereitet und durchgeführt. Die im BWG und in der BWO bestimmten Termine und Fristen wurden durch die Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag (BGBl. Teil I, Nr. 436) abgekürzt.
Für die Wählerinnen und Wähler ergeben sich gegenüber einer turnusgemäßen Bundestagswahl keine Änderungen.
Der Bundestag besteht künftig aus 630 Abgeordneten. Überhang- und Ausgleichsmandate wurden mit der Änderung des Bundeswahlgesetzes in 2023 abgeschafft.
Von den Abgeordneten werden 299 nach Kreiswahlvorschlägen in ihren Wahlkreisen direkt gewählt, die Übrigen nach Landeswahlvorschlägen (Landeslisten). Deshalb hat jede(r) Wähler(in) zwei Stimmen; die sogenannte Erststimme zur Wahl einer/eines Abgeordneten im Wahlkreis und die sogenannte Zweitstimme zur Wahl einer Landesliste.
Einteilung des Wahlkreises
Für die Bundestagswahl sind die Wahlkreise nicht mit den Landkreisen identisch. Zum Wahlkreis 295 Zollernalb-Sigmaringen gehören die Städte und Gemeinden des Landkreises Zollernalbkreis – mit Ausnahme der Städte Burladingen und Hechingen und der Gemeinden Bisingen, Grosselfingen, Jungingen und Rangendingen sowie die Städte und Gemeinden des Landkreises Sigmaringen mit Ausnahme der Stadt Pfullendorf und den Gemeinden Herdwangen-Schönach, Illmensee und Wald.
Die genaue Aufteilung können Sie der Wahlkreiskarte entnehmen.
Kreiswahlleitung
Zur Kreiswahlleiterin für die Wahl zum 21. Bundestag wurde Petra Hahn (Leiterin des Kommunalamts) bestellt. Ihr Stellvertreter ist Karl Wolf (Dezernent der Hauptverwaltung).
Kontakt:
Die Geschäftsstelle der Kreiswahlleiterin ist beim Kommunalamt angesiedelt und erreichbar unter
Tel. 07433 / 92-1126 (Frau Stotz) und über die E-Mailadresse: kreiswahlleiter@zollernalbkreis.de
Stimmzettel
Blinde und sehbehinderte Wähler können bei der Stimmabgabe eine Stimmzettelschablone verwenden. Damit sie selbst erkennen können, wo bei einem Stimmzettel die Vorderseite und wo oben ist, muss der Stimmzettel in der oberen rechten Ecke eine ertastbare Kennzeichnung (ein eingestanztes Loch oder eine abgeschnittene Ecke) enthalten. Im Wahlkreis 295 Zollernalb-Sigmaringen wird bei allen hergestellten Stimmzetteln einheitlich die rechte obere Ecke abgeschnitten. Es ist aufgrund dieser einheitlichen Kennzeichnung somit keine Unterscheidung zwischen Briefwählern und Wählern, die ihre Stimme im Wahllokal abgeben, möglich.
Hier können Sie sich ein Muster des Stimmzettels anschauen:
Stimmzettel Wahlkreis 295 (PDF) (137,4 KiB)
Wahlvorschläge
Bis zum Ablauf der Einreichungsfrist am 20. Januar 2025, 18 Uhr sind bei der zuständigen Kreiswahlleiterin Petra Hahn neun Kreiswahlvorschläge für den Wahlkreis 295 Zollernalb-Sigmaringen eingegangen.
Der Kreiswahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am Freitag, 24. Januar 2025, um 10 Uhr alle neun Kreiswahlvorschläge zugelassen unter der Bedingung, dass die jeweilige Landesliste der einreichenden Partei nach § 28 des Bundeswahlgesetzes zugelassen wird.
Weiteres können Sie der folgenden Presseinformation entnehmen.
Kreiswahlausschuss lässt alle neun Kandidatinnen und Kandidaten zur Bundestagswahl zulvorschläge zur Bundestagswahl 2025 für den Wahlkreis 295 Zollernalb-Sigmaringen (PDF) (102,4 KiB)
Der Bedingungseintritt wurde am 30. Januar 2025 durch die Kreiswahlleiterin festgestellt.
Zur öffentlichen Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
Briefwahl: Wahlberechtigte sollten verkürzten Briefwahlzeitraum beachten
Da die Stimmzettel erst in der ersten Februarwoche an die Städte und Gemeinden ausgeliefert werden können, wird mit einem Beginn der Briefwahl zwischen dem 6. und 10. Februar 2025 gerechnet.
Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag, dem 23. Februar 2025, um 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief aufgedruckten zuständigen Stelle eingegangen sein. Somit bleibt nur ein sehr enges Zeitfenster von rund zwei Wochen!
Sofern Sie mittels Briefwahl wählen möchten, können Sie im Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins auch angeben, die Briefwahlunterlagen direkt beim Wahlamt abzuholen, oder den Antrag persönlich dort stellen. Dann besteht die Möglichkeit, gleich vor Ort zu wählen. So werden zwei Postwege eingespart.
Weitere Informationen können Sie der Pressemitteilung der Bundeswahlleiterin entnehmen
Erklärfilm: Bundestagswahl 2025 - Alles was du wissen musst
Folgendes Video der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) erklärt kurz und bündig, was man zur Bundestagswahl wissen muss
Weitere Informationen und Links
Barrierefreie online-Version des Wahlhilfeheftes "Einfach wählen gehen! - Infos in Leichter Sprache"
Allgemeine Informationen zur Bundestagswahl sind über folgende Links abrufbar:
Die Bundeswahlleiterin - Bundestagswahl 2025
Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Migration Baden-Württemberg - Landeswahlleiterin