Gesundheitsamt
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Reisen - Mitführen von Betäubungsmitteln

Wenn Sie eine Reise in ein Land außerhalb des Schengen-Raums antreten und Betäubungsmittel für den Eigenbedarf mitführen müssen, benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung für den Grenzübertritt. Diese muss Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, der Wirkstoffbezeichnung sowie der Reisedauer enthalten und von Ihrem behandelnden Arzt bzw. Ihrer Ärztin ausgestellt werden.

Das ausgefüllte Formular muss anschließend vom Gesundheitsamt beglaubigt werden.
Um Ihnen und Ihrem Arzt den Prozess zu erleichtern, stellt das Gesundheitsamt folgende Unterlagen zur Verfügung:

Weiterführende Links entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Informationen für den Reisenden“.

Hinweise zum Datenschutz: www.zollernalbkreis.de/ds-gesundheit