Muschelkalksteinbruch Engelbert Schneider GmbH & Co. KG

Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung zur flächenmäßigen Erweiterung des bestehenden Muschelkalksteinbruchs in Haigerloch-Weildorf gemäß § 16 BImSchG

Die Engelbert Schneider GmbH & Co. KG, Hanfland 1 in 72401 Haigerloch-Gruol, hat mit Schreiben vom 29.08.2022 die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung gemäß § 16 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur flächenmäßigen Erweiterung des bestehenden Muschelkalksteinbruchs in Haigerloch-Weildorf um ca. 6 ha beantragt.  Gegenstand des Genehmigungsantrags sind im Wesentlichen die Erweiterung des bestehenden Steinbruchs um ca. 6 ha, die Zwischenlagerung des Oberbodens, sowie die vorgesehene ackerbauliche Rekultivierung der Erweiterungsfläche. Die beurteilungsrelevante Flächengröße liegt zwischen 10 und 25 ha, sodass grundsätzlich nach Anlage 1 Nr. 2.1.2, Spalte 2 zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG), eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen ist. Die Firma Engelbert Schneider GmbH & Co. KG hat jedoch gemäß § 7 Abs. 3 UVPG freiwillig die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens mit Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt.Die UVP ist unselbständiger Teil des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens (§ 4 UVPG). Über die Zulässigkeit des Vorhabens ist daher in einem förmlichen Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 10 BImSchG zu entscheiden. Das Vorhaben wurde am 15.10.2022 gemäß § 10 Abs. 3 und 4 BImSchG i. V. m. § 8 ff. der 9. BImSchV sowie § 19 Abs. 1 UVPG der Öffentlichkeit bekannt gemacht.  Der Genehmigungsantrag und die zugehörigen Antragsunterlagen – einschließlich des UVP-Berichts und weiteren Fachbeiträgen über die Umweltauswirkungen – sowie sonstige der Genehmigungsbehörde vorliegende, entscheidungserhebliche behördliche Unterlagen, liegen in der Zeit vom 24.10.2022 bis einschließlich 24.11.2022 beim Landratsamt Zollernalbkreis (Bauamt - Untere Immissionsschutzbehörde - Zimmer 330) und bei der Stadtverwaltung Haigerloch (Bürgerbüro - Oberstadtstraße 15, 72401 Haigerloch) zur allgemeinen Einsichtnahme während der Dienststunden aus und können während dieser Zeiten dort eingesehen werden. Alternativ sind die Antragsunterlagen auch auf https://www.uvp-verbund.de/bw abrufbar. Einwendungen gegen das Vorhaben können bis einschließlich 27.12.2022 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Haigerloch oder beim Landratsamt Zollernalbkreis, Bauamt – Untere Immissionsschutzbehörde - erhoben werden. Einwendungen müssen – vollständig und deutlich lesbar – den Namen, die Anschrift sowie die Unterschrift des Einwenders enthalten. Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen, ob ein Termin zur Erörterung der form- und fristgerecht vorgebrachten Einwendungen stattfindet. Als Erörterungstermin wird der 07.02.2023 ab 09:30 Uhr im Bürgerhaus Haigerloch, Oberstadtstraße 11, 72401 Haigerloch, bestimmt. Eine gesonderte Einladung zum Erörterungstermin und ggf. erforderlichen Folgetagen ergeht nicht. Ein Entfallen des Erörterungstermins aufgrund der Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde oder eine Verschiebung des Termins wird öffentlich bekannt gegeben.