Standesamtsaufsicht
Das Landratsamt übt die staatliche Fachaufsicht über die 25 Standesämter im Zollernalbkreis aus. Dies geschieht durch umfassende Beratung der Standesbeamten, durch Prüfung und Genehmigung vorlagepflichtiger Sachverhalte (insbesondere wenn das Recht eines oder mehrerer ausländischer Staaten berührt ist), durch Vorgaben für eine einheitliche Rechtsanwendung und die Durchführung von Lehrgängen für die Standesbeamten und deren Mitarbeiter.
Als Fachaufsichtsbehörde ist das Landratsamt dabei ausschließlich im verwaltungsinternen Verhältnis zu den Standesämtern tätig. Bitte wenden Sie sich als Bürger daher immer unmittelbar an das für Ihren Wohnort zuständige Standesamt, das Teil des Bürgermeisteramtes (Rathaus oder Ortschaftsverwaltung) ist.