Sonstige Ordnungswidrigkeiten
Das breite Spektrum der sonstigen Ordnungswidrigkeiten umfasst eine Vielzahl von Gesetzen und somit die unterschiedlichsten Lebensbereiche. Es beinhaltet unter anderem Verstöße gegen baurechtliche Vorschriften, das Jugendschutzgesetz, das Gaststätten- und Gewerberecht, das Handwerksrecht, das Güterkraftverkehrsgesetz, das Ausländerrecht, Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter und das Jagdrecht.
Zu den weiteren Aufgaben der zentralen Bußgeldstelle des Landratsamtes gehört die Verfolgung und Ahndung der Verstöße gegen Vorschriften des Fahrpersonalrechts und der EG-Sozialvorschriften im Straßenverkehr. Nähere Informationen hierzu, insbesondere zu den Lenk- und Ruhezeiten finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamts für Logistik und Mobilität, der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg und der IHK Stuttgart.
Die Verjährungsfrist beträgt bei den sonstigen Ordnungswidrigkeiten zwischen 6 Monaten und 3 Jahren. Maßgeblich für diese Frist ist das Höchstmaß der im jeweiligen Gesetz angedrohten Geldbuße.
Wenn Sie Fragen zu ordnungswidrigem Verhalten oder zu bereits eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren haben, stehen Ihnen die Ansprechpartner der Bußgeldstelle gerne für Auskünfte zur Verfügung.
Wenn Sie eine Anzeige aufgeben möchten, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre örtliche Polizeidienststelle.