Bauvorbescheid
Allgemeine Informationen
Beim Bauvorbescheidverfahren können Sie sich konkrete Fragen zu Einzelfällen beantworten lassen.
Hier können Sie z. B. klären lassen, ob Ihr Bauvorhaben an der vorgesehenen Stelle überhaupt bauplanungsrechtlich zulässig ist. Es ist also kein kompletter Bauantrag erforderlich.
Hat die Baurechtsbehörde über eine baurechtliche Zulässigkeitsfrage durch einen Bauvorbescheid entschieden, ist sie innerhalb von drei Jahren im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens an diese Entscheidung gebunden.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Bauvorbescheid (bitte konkrete Fragen stellen)
- Pläne und Beschreibungen je nach Fragestellung
Gebühren
- 1,5 ‰ der Baukosten, mindestens jedoch 200 €
Unsere datenschutzrechtlichen Hinweise finden Sie auf https://www.zollernalbkreis.de/ds-bau