Einrichtungsbezogene Impfpflicht nach dem Masernschutzgesetz
Wir sind für die Überprüfung und Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach dem Masernschutzgesetz zuständig.
Zu unseren Aufgaben zählen die Erfassung und Prüfung von Impfnachweisen in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas, Schulen, Flüchtlingsunterkünften, Pflegeheimen und medizinische Einrichtungen.
Bei fehlenden oder unzureichenden Nachweisen prüfen wir diese und leiten bei Bedarf weitere Schritte ein, um die gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen. Dazu gehört die Einleitung von verwaltungsrechtlichen Maßnahmen bis hin zu Betretungsverboten, wenn der erforderliche Impfschutz nicht nachgewiesen werden kann.
Durch unsere Arbeit tragen wir dazu bei, die Verbreitung von Masern in besonders sensiblen Bereichen zu verhindern und den Schutz der öffentlichen Gesundheit zu gewährleisten.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.masernschutz.de.