Gewerbe und Gaststätten

Gewerbe

 
Im Bereich des Gewerberechts werden hauptsächlich Aufgaben zur Überwachung der folgenden Bereiche wahrgenommen: Makler, Bauträger und Baubetreuer, Marktwesen, Reisegewerbe, Spielrecht und Spielhallen, Lotterien und Glücksspiele
Hier erhalten Sie mehr Informationen über das Gewerberecht.

 

Gaststätten


Die Verabreichung von Getränken und zubereiteten Speisen im stehenden Gewerbe zum Verzehr an Ort und Stelle ist Gaststättengewerbe, wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.
Hier erhalten Sie mehr Informationen über das Gaststättenrecht.

 

Bewacher


Hier erhalten Sie mehr Informationen über das Bewachungsgewerbe.