Verschmelzung / Vereinigung
Bei der Verschmelzung/Vereinigung werden mehrere örtlich zusammenhängende Flurstücke zu einem einzigen zusammengelegt. Voraussetzung ist, dass die einzelnen, nebeneinander liegenden Flurstücke demselben Eigentümer gehören.
Zuständigkeit?
Eine Verschmelzung/Vereinigung kann sowohl von den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren als auch von der unteren Vermessungsbehörde (Landratsamt) durchgeführt werden.
Kosten?
Verschmelzung und Vereinigung sind kostenlose Leistungen.