Straßenverkehr
Dienstleistungen:
Für folgende Dienstleistungen liegt die straßenverkehrsrechtliche Zuständigkeit mit Ausnahme der Großen Kreisstadt Albstadt mit Bitz, der Großen Kreisstadt Balingen, der Stadt Hechingen mit Jungingen und Rangendingen und der Stadt Burladingen (nur für die Gemeindestraßen) auf den gesamten Landkreis.
Für folgende Dienstleisungen liegt die straßenverkehrsrechtliche Zuständigkeit mit Ausnahme der Großen Kreisstadt Albstadt mit Bitz, der Großen Kreisstadt Balingen, der Stadt Hechingen mit Jungingen und Rangendingen auf den gesamten Landkreis.
Für folgende Dienstleistungen liegt die Zuständigkeit für den gesamten Landkreis beim Landratsamt
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