Kommunalamt

Unsere Aufgaben

Zu den Aufgaben des Kommunalamtes gehört die Beratung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Fragen des Kommunalrechts, die Beantwortung von Fragen und die Lösung von Problemen auf den Gebieten des Gemeindewirtschaftsrechts, des allgemeinen Satzungsrechts und des Abgabenrechts sowie die Unterstützung der Städte und Gemeinden bei einzelnen Förderprogrammen. Zuständig ist das Kommunalamt auch für die Personalangelegenheiten der Bürgermeister.

Rechtsaufsichtsbehörde

Als Rechtsaufsichtsbehörde ist das Kommunalamt für 23 der 25 Städte und Gemeinden im Zollernalbkreis sowie für verschiedene Zweckverbände Genehmigungsbehörde, Prüfungsbehörde und zuständiges Amt, gegenüber dem die Städte und Gemeinden Anzeige- und Vorlagepflichten wahrzunehmen haben. Im Rahmen dieser Kontrollfunktion werden Satzungen, Beschlüsse und Verträge auf ihre Gesetzmäßigkeit überprüft, die Haushaltsplanung der Kommunen überwacht und Genehmigungen bspw. für Kredite, Verpflichtungsermächtigungen, Gewährverträge und Bürgschaften der Kommunen erteilt.

Überörtliche Prüfung

Für 13 Gemeinden im Zollernalbkreis bis 4.000 Einwohner erfolgt die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen durch das Kommunalamt. Im Rahmen der überörtlichen Prüfung vor Ort erfolgt eine umfassende Rechtmäßigkeitskontrolle bei der überprüft wird, ob die Gemeinde im Prüfungszeitraum die gesetzlichen Vorgaben, das eigene Satzungsrecht sowie abgeschlossene Verträge und Dienstanweisungen eingehalten und beachtet hat. Die überörtliche Prüfung erstreckt sich auf die gesamte Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung einschließlich der Vermögensverwaltung und der Bauausgaben.

Förderprogramme

Die Anträge der Städte und Gemeinden bzw. der privaten Projektträger der in die Zuständigkeit des Kommunalamtes fallenden Förderprogramme

  • Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
  • Ausgleichstock
  • Förderrichtlinie Wasserwirtschaft
  • Landessanierungsprogramm

werden aus gemeindewirtschaftsrechtlicher Sicht geprüft, koordiniert und an die Bewilligungsstellen weitergeleitet.

Widerspruchsbehörde

Wird gegen einen Bescheid einer Stadt oder Gemeinde Widerspruch eingelegt und kann die Kommune diesem nicht abhelfen, entscheidet das Kommunalamt über den Widerspruch.

Wahlen

Die Organisation, Vorbereitung und Koordination bei Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kreistagswahlen erfolgt durch das Kommunalamt.​ Es nimmt die Aufgaben der Geschäftsstelle des Kreiswahlleiters bei allen staatlichen Wahlen und Abstimmungen wahr, erteilt Auskünfte zu Wahlanfragen und berät die Städte- und Gemeinden während der Organisation der Wahlen. Auch die Ermittlung der Wahlergebnisse und die Prüfung der o.g. Wahlen finden durch das Kommunalamt statt. Außerdem ist das Kommunalamt für die rechtliche Beratung während der Organisation der Bürgermeister-, Ortschafts- und Gemeinderatswahlen (Kommunalwahlen) sowie die Prüfung dieser Wahlen zuständig.
Weitere Informationen zu Wahlen finden Sie unter der Rubrik Wahlen.