Kommunaler Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderung
Die Bestellung des Kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung (kommunaler Behindertenbeauftragter) ergibt sich aus dem Landes-Behindertengleichstellungsgesetz.
Der kommunale Behindertenbeauftragte ist Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige. Er vertritt die Interessen von Menschen mit Behinderung auf kommunaler Ebene. Daneben gehören die Zusammenarbeit mit den fachlich relevanten Institutionen, die Beratung des Landkreises in Fragen der Behindertenpolitik sowie die Öffentlichkeitsarbeit zu seinen Aufgaben.
Ziele der Arbeit des kommunalen Behindertenbeauftragten sind u.a. die Stärkung der Rechte und Interessen von Menschen mit Behinderung und die Sensibilisierung für ihre Belange vor Ort. Auch die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft und die Barrierefreiheit von z.B. Gebäuden und Verkehrsmitteln sind Ziele seiner Arbeit.
Der kommunale Behindertenbeauftragte ist unabhängig und weisungsungebunden. Seit 01.07.2023 ist Herr Bürgermeister a.D. Josef Ungermann ehrenamtlicher kommunaler Behindertenbeauftragter im Zollernalbkreis.