Süderweiterung des bestehenden Steinbruchs auf dem Plettenberg
Immissionsschutzrechtliches Änderungsgenehmigungsverfahren der Fa. Holcim (Süddeutschland) GmbH zur Süderweiterung des bestehenden Steinbruchs auf dem Plettenberg gemäß § 16 BImSchG
Die Fa. Holcim (Süddeutschland) GmbH, betreibt aktuell im ca. 1,5 km südöstlich von Dotternhausen bei Balingen befindlichen Steinbruch Plettenberg den Abbau von Kalk- und Mergelgesteinen. Dies erfolgt zur Produktion von Zement auf Basis der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung des Landratsamts Zollernalbkreis vom 30.03.1977 (Az.: 402-364.3E/J), die mit Entscheidung des Landratsamts Zollernalbkreis vom 02.02.1982 (Az.: 402-364.3-E/Sch) hinsichtlich der Abbau- und Rekultivierungsplanung abgeändert wurde. Das im Steinbruch gewonnene Gestein wird im naheliegenden Zementwerk Dotternhausen verarbeitet. Die Produktion von Zement verlangt eine gleichbleibende Zusammensetzung von Kalksteinen und tonigen Mergelfraktionen, um eine entsprechend hohe Qualität des Endproduktes zu gewährleisten.
Zur mittel- und langfristigen Sicherung der Rohmaterialversorgung der Zementherstellung in Dotternhausen plant die Fa. Holcim (Süddeutschland) GmbH deshalb eine Erweiterung des Steinbruchs Plettenberg.
Der Steinbruch mit einer genehmigten Gesamtfläche von ca. 55,8 ha besteht aus Steinbruch-teilen, die bereits abgebaut und rekultiviert sind, aus bereits verritzten und aus zwar genehmigten, aber noch unverritzten Flächen. Der Steinbruch ist über eine ca. 2,4 km lange Materialseilbahn mit dem Zementwerk in Dotternhausen verbunden.
Die geplante Erweiterungsfläche beträgt ca. 8,78 ha und schließt südlich an den bestehenden und genehmigten Steinbruch an.
Das beantragte Vorhaben umfasst die Überplanung der genehmigten Abbaustätte und die geplante Steinbrucherweiterung.
Zugleich wird aus naturschutzfachlichen und landespflegerischen Gründen sowie zur Verbesserung des Immissionsschutzes auf den Abbau von bereits für die Gewinnung genehmigten Flächen von ca. 0,67 ha (im Folgenden „Verzichtsfläche“ genannt) verzichtet. Verfahrensgang:Die Holcim (Süddeutschland) GmbH beantragte am 23.Oktober 2018 die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für den bestehenden Steinbruch Plettenberg nach § 16 BImSchG.
Der Antrag umfasst die Erweiterung des Steinbruchs um eine Fläche von ca. 8,78 ha, die Umwandlung einer Rekultivierungsfläche in eine Abbaufläche, die Änderung der Rekultivierungsplanung und die Änderung und Ergänzung der Abbau-und Verfüllungsplanung.
Aufgrund der Komplexität des Verfahrens sowie der Vielzahl der durch den Eingriff betroffenen Schutzgüter, wurden durch die Fachbehörden immer wieder Nachforderungen in Bezug auf die Antragsunterlagen gestellt.
Da die Unterlagen aus Sicht des Landratsamts nur sehr schleppend und inhaltlich nicht in der erforderlichen Qualität eingereicht wurden, wurde der Antrag nach mehr als zwei Jahren Verfahrensdauer im Januar 2021 durch die Behörde aus formalen Gründen abgelehnt. Auf Widerspruch der Antragstellerin wurde diese Entscheidung durch das Regierungspräsidium Tübingen aufgehoben und das Verfahren wiederaufgenommen. Geplant ist eine erneute öffentliche Auslegung der ergänzten Antragsunterlagen.
Eine Entscheidung über den Antrag wird für das Jahr 2023 angestrebt.