Abgeschlossenheitsbescheinigung
Allgemeine Informationen
Bei der Teilung von Wohnungseigentum verlangt das Grundbuchamt vor der Eintragung in das Grundbuch eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz.
Hierin wird bestätigt, dass die künftige Eigentumswohnung alle Voraussetzungen erfüllt, die vom Gesetzgeber im Bezug auf deren Abgeschlossenheit verlangt werden.
Erforderliche Unterlagen
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung kann elektronisch über die Plattform ViBa BW beantragt werden. Weitere Informationen zur elektronischen Antragstellung finden sie hier.
Bei Einreichung in Papierform sind folgende Unterlagen in mindestens 3-facher Ausfertigung vorzulegen:
- Antragsformular (PDF) (342,3 KiB)
- Lageplan (M: 1:500)
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte; M: 1:100)
Weitere Informationen zum Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung (unter anderem zur Beschaffenheit der Unterlagen) enthält dieses Merkblatt (PDF) (334,8 KiB).
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (AVA) finden Sie hier.
Gebühren
Pro Nutzungseinheit 165 €.
Ab dem 4. Planheft wird zusätzlich eine Gebühr von 25 € pro Planheft erhoben.
Unsere datenschutzrechtlichen Hinweise finden Sie auf https://www.zollernalbkreis.de/ds-bau