Datenschutzbeauftragter
Die jüngsten Skandale im Umgang mit Mitarbeiterdaten in der Privatwirtschaft haben diesen Bereich stärker ins öffentliche Bewusstsein treten lassen.
Der Datenschutzbeauftragte soll auf die Einhaltung der Regelungen zum Datenschutz, sowohl durch Kontrollen, wie auch durch interne Fortbildungen hinwirken. Weiter soll er als Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen, wenn sich diese durch die Landkreisverwaltung in ihren Rechten bezüglich des Datenschutzes verletzt sehen.
Mit der Einführung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung sind alle Behörden und öffentlichen Stellen in der Europäischen Union verpflichtet, einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Diese Aufgabe nimmt beim Landratsamt Zollernalbkreis das Rechnungsprüfungsamt wahr.
Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten sind in Art. 39 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) festgelegt. Danach unterrichtet und berät der Datenschutzbeauftragte die Landkreisverwaltung und überwacht die Einhaltung der Datenschutz-Vorschriften. Weiter schult und sensibilisiert er die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes in Bezug auf den Datenschutz.
Er ist weiter Anlaufstelle für den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in allen Fragen, die den Datenschutz im Landratsamt Zollernalbkreis betreffen.
Besonders wichtig ist seine Aufgabe als Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger.
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter der Telefonnummer 07433/92-1120 oder per Email unter datenschutzbeauftragter@zollernalbkreis.de.