Kreispolizeibehörde
Als Kreispolizeibehörde nehmen wir insbesondere Aufgaben in folgenden Bereichen wahr: Schutz von Sonn- und Feiertagen, Vereinswesen, Versammlungen und Aufzüge und das Sammeln von Sach- und Geldspenden.
Hinweis: Das Sammlungsgesetz des Landes wurde zum 31.12.2012 aufgehoben. Bei der Sammlung von Wertstoffen sind die Vorgaben des
§ 18 Kreislaufwirtschaftsgesetzes
zu beachten. Informationen erhalten Sie beim
Abfallwirtschaftsamt
Versammlungen
Alle haben das Recht, öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu veranstalten und daran teilzunehmen. Wollen Sie eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel wie zum Beispiel auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Wegen oder einen Aufzug veranstalten, müssen Sie dies rechtzeitig beim Ordnungsamt anmelden. Das Ordnungsamt kann zum Schutz der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Versammlung und des Straßenverkehrs im Einzelfall Regelungen und Anordnungen treffen.
Für Versammlungen auf Gemarkung Albstadt, Balingen und Hechingen sind diese selbst zuständig.
Für folgende Versammlungen gibt es keine Anmeldepflicht:
- in geschlossenen Räumen,
- Spontanversammlungen (= Versammlungen, die sich aus einem momentanen Anlass ungeplant und ohne Veranstalter entwickeln),
- die meisten kulturellen, wissenschaftlichen, religiösen, sportlichen oder gewerblichen öffentlichen Veranstaltungen wie z.B. Theateraufführungen, Konzerte, Prozessionen, Straßenfeste, Flohmärkte. Für diese gelten andere Bestimmungen.
Hinweis: Für Versammlungen in geschlossenen Räumen wie auch für Versammlungen unter freiem Himmel gilt ein generelles Uniformierungs‐ und Waffenverbot.
Voraussetzungen
Eine Anmeldepflicht besteht, wenn
- zwei oder mehr Personen in Angelegenheiten von allgemeinem Interesse zur gemeinsamen Meinungsbildung und/oder ‐äußerung zusammenkommen sollen,
- die Versammlung öffentlich ist und
- sie unter freiem Himmel stattfinden soll. Dabei ist ohne Bedeutung, ob sie an einem festen Ort oder in Form eines Aufzugs (das heißt sich fortbewegende Versammlung) von Ort A nach Ort B stattfindet.
Jede Versammlung muss eine Versammlungsleitung haben. Diese muss nicht volljährig sein. Um die Ordnung aufrechtzuerhalten, kann die Versammlungsleitung während der Veranstaltung Ordnerinnen oder Ordner einsetzen.
Vorgehen
Das ausgefüllte Anmeldeformular reichen Sie bitte persönlich, per E‐Mail oder auch per Post beim Ordnungsamt ein. Sie erhalten eine Anmeldebestätigung, die im Einzelfall mit Auflagen verbunden sein kann.
Hinweis: Sollten Sie Ihre Versammlungsanmeldung ändern oder zurückziehen wollen, teilen Sie dies bitte schnellstmöglich der Versammlungsbehörde oder dem Polizeirevier mit.
Fristen
Eine Versammlung unter freiem Himmel ist nach dem Versammlungsgesetz 48 Stunden vor deren öffentlichen Bekanntgabe – nicht zu verwechseln mit dem Versammlungsbeginn – anzumelden. So genannte Eil‐ und Spontanversammlungen bedürfen keiner vorherigen Anmeldung.
Formulare
Anmeldung eines Aufzuges (PDF) (172,7 KiB)
Anmeldung einer Kundgebung (PDF) (95 KiB)