Neue Koordinierungsstelle für Vormundschaften

Ein Kind in die Zukunft zu begleiten ist eine große und herausfordernde Aufgabe

Zumeist wird diese von den Eltern wahrgenommen doch manchmal ist genau das nicht möglich. Die Gründe, warum Kinder oder Jugendliche nicht mehr bei Ihren Eltern leben können und einen Vormund brauchen, sind vielfältig. Die Eltern können verstorben oder krank sein oder sind momentan nicht in der Lage, die sogenannte elterliche Sorge wahrzunehmen. Auch minderjährige Ausländer, die ohne Elternteil nach Deutschland einreisen, brauchen zum Teil einen Vormund.

Was bedeutet Vormundschaft?

Das Familiengericht bestellt, in den oben genannten Fällen, für ein Kind oder Jugendlichen, einen Vormund.
Dieser nimmt als gesetzliche Vertretung die Interessen des Kindes wahr und übernimmt sozusagen die Aufgabe der Eltern bis dieses volljährig ist oder die Vormundschaft anderweitig geregelt wird.
Ein Vormund kümmert sich z.B. um schulische Belange, ggf.um den Aufenthaltsstatus, hilft und unterstützt bei Überlegungen zu Ausbildung und Beruf – kurz gesagt, nimmt sich Zeit und begleitet das Kind auf dem Weg ins Erwachsenenleben.

Was ist neu seit der Vormundschaftsreform zum 01.01.2023?

Mit der Vormundschaftsreform, die seit 1.1.2023 in Kraft ist, soll das Wohl der betroffenen Kinder und Jugendlichen noch mehr in den Vordergrund gerückt werden. Dabei soll die ehrenamtliche Vormundschaft bevorzugt werden damit der junge Mensch einen Vormund bekommt welcher besonders gut zu ihm passt. Ein ehrenamtlicher Vormund soll mit dem Kind stärker in Beziehung treten und auf dessen individuelle Bedürfnisse eingehen. Dabei ist eine Aufnahme im Haushalt des Vormundes nicht zwingend. Es geht vielmehr um eine gesetzliche Vertretung des Kindes, im Rahmen der schulischen Angelegenheiten, die Gewährleistung der medizinischen Versorgung, die Regelung finanzieller Angelegenheiten oder notwendige Korrespondenz oder Antragstellung bei Ämtern.
Diese Suche nach der geeignetsten Person als Vormund, die Schulung und Begleitung die übernimmt die neu eingerichtete Koordinierungsstelle.
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Die Koordinierungsstelle ist seit dem 1.10.2023 besetzt. Sie ist erreichbar per E-Mail Vormundschaften@Zollernalbkreis.de oder telefonisch 07433/92-1348