Fördermittel

Der Bund und die Landesregierung unterstützen und fördern Gemeinden, Kommunen und Kreise unter anderem bei:

1. Glasfaserbasierte Planung des Backbone-Netzes und der Gemeindenetze
2. Der Verlegung von Kabelschutzrohren ohne und mit Einzug von Kupfer- oder Glasfaserleitungen
3. Dem nachträglichen Glasfasereinzug in bestehende Kabelschutzrohre
4. Der interkommunalen Zusammenarbeit
5. Der Anbindung von Schulen, Krankenhäuser und Gewerbe an die Glasfaser
6. Alternativen Methoden, wie beispielsweise bei der Verlegung mit Micro-/ Minitrenching
7. Der Pacht von Leitungen
8. Der Mitnutzung von Infrastrukturen der Bahn
9. Der Koordinierung des Breitbandausbaus innerhalb öffentlichen Bauvorhaben
10. Modellprojekten

Eine Kommune kann immer dann Fördermitteln beantragen, sobald eine Unterversorgung ≤ 100 Mbit/s nachgewiesen ist und eine gültige Markterkundung vorliegt.