Genehmigung von Werbeanlagen
Allgemeine Informationen
Ob eine Werbeanlage genehmigungspflichtig ist, hängt davon ab, ob sie im Außenbereich oder Innenbereich errichtet werden soll. Im Außenbereich sind Werbeanlagen grundsätzlich genehmigungspflichtig. Im Innenbereich sind sie genehmigungspflichitg, wenn sie über 1 m² Ansichtsfläche aufweisen und nicht nur vorübergehend angebracht werden.
Bitte beachten Sie, dass im Geltungsbereich der Stadt- und Ortsbildsatzungen und auch in den Bebauungsplänen teilweise abweichende und weitergehende Vorschriften gelten.
Um unnötige Schwierigkeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, im Zweifel vorher bei der Gemeinde nachzufragen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Baugenehmigung
- Baubeschreibung
- Lageplan
zeichnerischer Teil
schriftlicher Teil - Bauzeichnungen
- Evtl. Bestätigung der Standsicherheit
Unsere datenschutzrechtlichen Hinweise finden Sie auf https://www.zollernalbkreis.de/ds-bau