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Bauen und Naturschutz
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Telefon 07433 921302
Fax 07433 921319

Martin Ridder
Leitung Bauamt

Virtuelles Bauamt - ViBa BW

Zugang zum virtuellen Bauamt des Zollernalbkreises

Baurechtliche Anträge in der Zuständigkeit des Landratsamtes Zollernalbkreis müssen ab dem 01.01.2025 elektronisch über die Plattform ViBa BW eingereicht werden. Eine Antragstellung in Papierform ist dann nicht mehr möglich.

Sie erreichen die Plattform ViBa BW über folgenden Link:

https://bw.digitalebaugenehmigung.de/lk-zollernalb/

Neben der Einreichung neuer Anträge haben Sie hier auch die Möglichkeit begonnene Anträge weiter zu bearbeiten und digital eingereichte Anträge einzusehen.
Bereits in Papierform eingereichte Anträge werden weiterhin in Papierform bearbeitet. Deckblätter sind in diesen Fällen in Papierform nachzureichen.

Anträge, die per E-Mail übermittelt werden, können nicht bearbeitet werden.

Tutorial-Video

Bei ViBa BW handelt es sich um eine ursprünglich vom Land Mecklenburg-Vorpommern entwickelte Plattform, die von anderen Bundesländern übernommen wurde. Wie die Plattform funktioniert, wird in diesem Tutorial-Video erklärt.

Anmeldung

Für die Anmeldung auf der Plattform ViBa BW benötigen Sie Zugriff auf ein geeignetes Anmeldeverfahren mit hohem Vertrauensniveau. Welches Verfahren zur Verfügung steht, hängt davon ab, ob Sie als Privatperson einen Antrag stellen, oder ein Unternehmen vertreten.

Ich bin eine Privatperson

Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie eine BundID.

Die BundID bietet Ihnen ein zentrales Konto zur Identifizierung für alle Ihre Online-Anträge. Bei der digitalen Baugenehmigung ist ein hohes Vertrauensniveau erforderlich, weshalb Sie zusätzlich die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises benötigen.
Diese können Sie in Ihrem örtlichen Bürgerservice beantragen und erstmalig aktivieren bzw. reaktivieren lassen. Alternativ können Sie für die Anmeldung auch Ihr ELSTER-Konto verwenden.

Weitere Informationen zur BundID: https://id.bund.de/de

Ich vertrete ein Unternehmen

Möchten Sie als Vertreter/in eines Unternehmens einen Online-Antrag stellen, benötigen Sie ein Unternehmenskonto. Mit der zum Unternehmen zugehörigen Steuernummer können Sie ein ELSTER-Konto erstellen. Hierfür ist ein ELSTER-Zertifikat erforderlich, womit Sie sich anmelden können.

Ein Teil der Zugangsdaten wird einmalig per Post versendet, daher sollten Sie eine Vorlaufzeit von 14 Tagen für die erste Antragstellung mit einem Unternehmenskonto einplanen.

Weitere Informationen zu ELSTER: https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/nezo

Hinweise für die digitale Antragstellung

Festlegen, wer den Antrag elektronisch beim Landratsamt Zollernalbkreis einreicht

Die Plattform ViBa BW ermöglicht es, dass mehrere am Verfahren beteiligte Personen zusammen an der Erstellung eines Antrages arbeiten (Bauherrschaft, Entwurfsverfasser/in, Vertretung der Bauherrschaft).
Die Kommunikation zwischen der Baurechtsbehörde des Landratsamtes Zollernalbkreis und den Einreichenden ist nach erfolgter digitaler Einreichung allerdings nur noch in einer 1:1 Beziehung möglich.
Die beteiligte Person, welche den Antrag über ViBa BW einreicht – also diese Funktion auslöst – ist bis zum Ende des Verfahrens der/die direkte Ansprechpartner/in für die Baurechtsbehörde des Landratsamtes Zollernalbkreis.
Alle Nachrichten, die über die Plattform ausgetauscht werden, können ausschließlich von dieser Person gelesen und beantwortet werden. Nach Einreichung des Antrags ist es nicht möglich, eine andere Person in die Kommunikation und Übermittlung von Nachrichten einzubeziehen. Überlegen Sie sich bereits im Voraus, ob Ihr/e Entwurfsverfasser/in den Antrag einreicht, oder Sie als Bauherr/in dies übernehmen.

Unterlagen entsprechend den Vorgaben benennen

Um allen Beteiligten die Übersicht über die teilweise zahlreichen Bauvorlagen zu erleichtern, ist die korrekte Bezeichnung der einzureichenden Dateien wichtig. Viele Baurechtsbehörden haben sich über einheitliche Vorgaben für die Dateinamen verständigt. Durch die vorgegebenen Dateinamen wird sichergestellt, dass die Bauvorlagen immer in der gleichen Reihenfolge sortiert werden. Dies ermöglicht eine schnelle Orientierung.

Folgende Vorgaben sind bei der Benennung und Einreichung der Bauvorlagen einzuhalten:

Merkblatt: Digitale Baugenehmigung - Vorgaben bei Einreichung von Bauvorlagen (PDF) (594,8 KiB)

Dateiformat pdf/A verwenden

Die digitalen Unterlagen müssen in archivfähigem Portable Document Format (pdf/A) eingereicht werden. Dabei handelt es sich um ein Format, das für die Langzeitarchivierung digitaler Dokumente geeignet und gesetzlich für die elektronische Übermittlung zugelassen ist. So wird sichergestellt, dass die Dokumente auch nach vielen Jahren noch lesbar und unverändert sind.
Achten Sie bitte bereits bei der Erstellung der Dokumente auf das korrekte Dateiformat. Dokumente, die von dieser Vorgabe abweichen, werden im pdf/A-Format nachgefordert.

Dokumente als Einzeldateien hochladen

Laden Sie Ihre Dokumente getrennt voneinander (als einzelne Dateien) hoch. Das erleichtert allen am Verfahren beteiligten Personen den Überblick und die Bearbeitung.
Nachreichen von Dokumenten:
Pro Nachricht können nur 5 Dokumente nachgereicht werden. Sollten Sie mehr als 5 Dokumente nachreichen, übermitteln Sie diese in zusätzlichen Nachrichten.

Leserichtung und korrekter Maßstab der Dokumente

Erstellen und speichern Sie Ihre Dokumente in Leserichtung.
Eine Bearbeitung ist nur möglich, wenn der korrekte Maßstab beim Erstellen des pdf/A Dokuments eingestellt wurde und angegeben ist.

Aussagekräftigen Vorgangstitel vergeben

ViBa BW vergibt standardmäßig Vorgangstitel wie z.B. „Baugenehmigung für die Errichtung/Änderung/Nutzungsänderung einer baulichen Anlage beantragen“. Für die Bearbeitung des Antrags ist es einfacher und übersichtlicher, wenn ein aussagekräftiger Titel für jedes Bauvorhaben verwendet wird (z.B. „Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage“, „Nutzungsänderung des ehemaligen Ladengeschäfts in eine Wohnung“).

Einreichen des Antrags

Sobald Sie Ihren digitalen Antrag über ViBa BW eingereicht haben, hat die untere Baurechtsbehörde Zugriff auf die Antragsdokumente und -informationen. Solange Sie den Antrag noch bearbeiten/ausfüllen sehen nur Sie und die am Vorgang beteiligten Personen (z.B. Entwurfsverfasser, Bevollmächtigter) Ihre Angaben.