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Umwelt und Abfallwirtschaft
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Oberirdische Gewässer

Bachlauf der Eyach
Eyach bei Balingen

Bedingt durch die Geografische Lage am Albtrauf und auf dem Plateau der Schwäbischen Alb befinden sich im Zollernalbkreis eine Vielzahl von Gewässern (352 St.). Dabei handelt es sich ausnahmslos um Oberläufe und so sind selbst die größten Gewässer im Zollernalbkreis (Eyach, Starzel, Schlichem, Schmeie) im Verhältnis relativ klein. Als hydrologische Besonderheit durchzieht die Europäische Wasserscheide den Zollernalbkreis, d.h. die Gewässerläufe entwässern entweder nach Norden zum Neckar oder Richtung Süden zur Donau. Über den Umwelt-Daten und Kartendienst (UDO) kann das Gewässernetz (AWGN) eingesehen werden.Den rechtlichen Rahmen für den Schutz der Gewässer bildet die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Ziel der WRRL ist ein guter ökologischer Zustand der oberirdischen Gewässer.Ein Aspekt, der zur ökologischen Gewässerentwicklung beitragen kann, ist eine ökologisch orientierte und naturschonende Gewässerunterhaltung. In Baden-Württemberg werden die oberirdischen Gewässer in I. und II. Ordnung unterteilt. Die Unterhaltungslast für Gewässer I. Ordnung (Eyach, Starzel) liegt beim Land, für die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung sind die Gemeinden verantwortlich.In Baden Württemberg ist zudem ein Gewässerrandstreifen von 5 Metern im Innenbereich und 10 Metern im Außenbereich vorgeschrieben. Der Gewässerrandstreifen dient der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen oberirdischer Gewässer, der Wasserspeicherung, der Sicherung des Wasserabflusses sowie der Verminderung von Stoffeinträgen aus diffusen Quellen. Überprüft wird die Einhaltung der Verbote im Gewässerrandstreifen mittels Gewässerschauen, die ebenfalls vom Träger der Unterhaltungslast durchzuführen sind.Die Untere Wasserbehörde ist insbesondere gefragt wenn Maßnahmen im oder am Gewässer (z.B. Brücken) oder ein Gewässerausbau wie z.B. durch massiven Uferverbau geplant sind. Auch Maßnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung (Renaturierung) werden begleitet. Ein anderes Themenfeld ist die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern zur Wasserkraftnutzung oder auch zum Betrieb von Fischteichanlagen.

Hochwasserschutz

Durch die im Zollernalbkreis teilweise vorherrschenden steilen Gefälleverhältnisse können die oft unscheinbar wirkenden Gewässer, besonders infolge von Stark-, Dauerregen oder Schneeschmelze schnell ansteigen und verheerende Hochwasserereignisse bzw. Sturzfluten mit sich bringen. Starkniederschläge  mit kurzer Dauer und hoher Intensität können als sogenanntes wild abfließendes Wasser (Hangwasser) zu Hochwasser auch abseits von Gewässern führen.Gewässer brauchen, auch in Anbetracht des Klimawandels immer mehr Raum. Natürlicher Wasserrückhalt in der Fläche, gepaart mit einem ökologisch ausgerichteten technischen Hochwasserschutz und einer aktiven Hochwasservorsorge ist die Strategie eines nachhaltigen Hochwasserschutzes (Hochwasserrisikomanagement Baden-Württemberg).Einrichtungen wie Hochwasserrückhaltebecken, Talsperren, Dämme oder Deiche oberhalb und in den Ortslagen sind wichtige Bausteine des technischen Hochwasserschutzes, können aber die Anlieger (Menschen und Sachgüter) nicht vor allen möglichen Hochwasserereignissen schützen.Die Eigenvorsorge jedes Bürgers ist deshalb sehr wichtig, um auch bei extremen Hochwasserereignissen einen ausreichenden Schutz zu erzielen. Unter nachfolgendem Link https://www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/buergerinnen-und-buerger-vor-dem-hochwasser kann dazu Informationsmaterial heruntergeladen werden.

Hochwassergefahrenkarten

Zur Abmilderung von Hochwasserereignissen sollen natürlichen Rückhalteflächen erhalten und durch Gewässerrevitalisierungen wieder hergestellt werden (Flächenmanagement). Nach dem Motto „Jeder soll wissen, wo und mit welcher Intensität es nass wird“ wurden bis zum Jahr 2015 landesweit Hochwassergefahrenkarten erstellt.Die Hochwassergefahrenkarten können über den  Kartendienst des Landes Baden-Württemberg abgerufen werden.In den Hochwassergefahrenkarten wurden bei Fließgewässern mit Einzugsgebieten größer als 10 km² die Hochwasserausbreitung bei unterschiedlichen Jährlichkeiten (HQ10, HQ50, HQ100, HQextrem) und die Überflutungstiefen bei einem hundertjährlichen Hochwasserereignis dargestellt.Unter der Jährlichkeit eines Hochwasserereignisses versteht man die unterschiedliche Eintrittswahrscheinlichkeit der Hochwasserabflüsse (HQ). Die Wahrscheinlichkeiten beruhen auf hydrologischen Statistiken. Das 10-jährliche Hochwasser (HQ10) bezeichnet ein Hochwasser, das statistisch „einmal in 10 Jahren“ vorkommen kann. Das 100-jährliche Hochwasser (HQ100) bezeichnet ein Hochwasser, das statistisch „einmal in 100 Jahren“ vorkommen kann. In der Praxis kann ein hundertjährliches Hochwasserereignis auch mehrmals innerhalb von 100 Jahren eintreten. Die Überflutungsausdehnung bei der Jährlichkeit HQ100 entspricht dem festgesetzten Überschwemmungsgebiet. Hier sind rechtliche und planerische Vorgaben, wie z.B. beschränkte bauliche Entwicklung zu beachten.

Hochwasservorhersage

Bei Hochwassergefahr ist der schnelle Zugriff auf Hochwasserdaten wichtig, um rechtzeitig alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Die Hochwasservorhersagezentrale (HVZ) liefert die aktuellen Wasserstände, Abflüsse, Vorhersagen und Lageberichte über den Hochwasserverlauf. Die Daten werden im Routinebetrieb täglich, bei Hochwasser bis zu halbstündlich aktualisiert (Videotext, Südwest-Text-Tafeln 800- 809).

Wasserentnahmeentgelt (WEE)

Veröffentlichungen des Landratsamtes Zollernalbkreis

Informationen für Kommunen

Hinweise zum Datenschutz: www.zollernalbkreis.de/ds-umwelt-abfall