Erbe bzw. Vermächtnisnehmer
Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Erben und Vermächtnisnehmer
Die Erben von Schusswaffen sind verpflichtet, diese Waffen auf eigene Kosten mittels eines Blockiersystems sichern zu lassen, sofern sie nicht zum Beispiel als Jäger oder Sportschütze ein eigenes Bedürfnis für deren Verwendung geltend machen können.
Sofern für eine Waffe noch kein geeignetes Blockiersystem vorhanden ist, wird die Waffenbesitzkarte zunächst mit einer Nebenbestimmung versehen, die zu einer Nachrüstung verpflichtet, sobald ein solches System verfügbar ist.
Für die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte an Erben und Vermächtnisnehmer sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Antrag
- Erbnachweis und ggf. Verzichtserklärung der Miterben
- Waffenbesitzkarte/n des Erblassers und
- Waffenbesitzkarte des Antragstellers, falls die Erbwaffe/n in eine bestehende Waffenbesitzkarte des Antragsstellers eingetragen werden soll(en).
Zum Download stehen folgende Formulare zur Verfügung:
Weitere Informationen zum Waffenbesitz als Erbe (Infos vom Innenministerium) (PDF) (128,2 KiB)
Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte als Erbe (PDF) (91,2 KiB)
Merkblatt zur Blockierung von Erbwaffen (PDF) (35,4 KiB)