Kontakt

Anmeldung
07471/93091568

Gesundheitsamt
Hirschbergstraße 29
72336 Balingen
Telefon 07471 93091568
Fax 07471 93091669

Besucheradresse
Weilheimer Straße 31
72379 Hechingen


Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Wer braucht sie?

Alle Personen die erstmalig,

  • im Lebensmittelbereich tätig sind und beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln, wenn sie dabei mit diesen direkt oder indirekt über Bedarfsgegenstände (z.B. Geschirr, Besteck und andere Arbeitsmaterialien) in Berührung kommen.
  • in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind.

Wichtige Hinweise:

  • Belehrung, Bescheinigung des Gesundheitsamtes gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz
  • Die Bescheinigung darf am ersten Arbeitstag nicht älter als drei Monate sein.
  • Eine Belehrung durch den Arbeitgeber muss nach Aufnahme der Tätigkeit und im Weiteren alle zwei Jahre erfolgen und dokumentiert werden.
  • Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote gemäß § 42 Infektionsschutzgesetz.

Was kostet diese Bescheinigung?

33,00 Euro pro Person, nur zahlbar mit Kreditkarte (Visa, Mastercard), Paypal oder Onlinebanking mit GiroPay (bis Ende 2024).
Für ehrenamtliche Tätigkeiten, Schülerpraktikanten und freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) ist die Belehrung kostenlos.

Zur Onlinebelehrung
Falls das Abspielen des Videos nicht funktioniert, bitte Browser aktualisieren oder Browser wechseln

Hinweise zum Datenschutz: www.zollernalbkreis.de/ds-gesundheit