Kontakt

Sabine Fleiner
Sachgebietsleitung Unterhalt, Beistand- und Vormundschaften
Telefon 07433 921438

Jugendamt
Hirschbergstraße 29
72336 Balingen
Telefon 07433 921403
Fax 07433 921666

Beistands-, Pfleg- und Vormundschaften

Beistandschaft


Auf schriftlichen Antrag eines Elternteiles wird eine Beistandschaft eingerichtet mit dem Aufgabenbereich

  • Vaterschaftsfeststellung
  • Klärung von Unterhaltsansprüchen

Antragsberechtigt ist der alleinsorgeberechtigte Elternteil. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge kann nur derjenige Elternteil eine Beistandschaft beantragen, in dessen Obhut das Kind das Kind befindet. Der „Antrag für die Beistandschaft“ muss zusammen mit dem „Fragebogen zum Antrag Beistandschaft“ eingereicht werden.

Beratung

Zudem haben alleinerziehende Mütter und Väter sowie junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Der „Antrag für die Beratung“ muss zusammen mit dem „Fragebogen zum Antrag Beratung“ eingereicht werden.

Beurkundung

Neben der Beratung ist die kostenlose Beurkundung möglich über

  • Vater- und Mutterschaftsanerkennung
  • Unterhaltsverpflichtungen zu Gunsten von Personen bis zum 21. Lebensjahr
  • Sorgerechtserklärungen

Sorgeerklärungen werden im Sorgeregister des Geburtsjugendamtes erfasst. Eine Bescheinigung, dass keine Sorgeerklärung über ein gemeinsames Sorgerecht beurkundet ist (Negativbescheinigung), erteilt das Jugendamt am Geburtsort des Kindes. Für Bürgerinnen und Bürger des Zollernalbkreises stellt das Jugendamt die entsprechende Anfrage beim zuständigen Jugendamt eines anderen Stadt-/Landkreises.

Vormundschaft /Pflegschaft

Wenn Eltern die Interessen ihrer Kinder nicht mehr vertreten können oder dürfen, bekommen die Kinder einen Vormund. Steht kein geeigneter Vormund (aus dem persönlichen Umfeld des Kindes) zur Verfügung, wird das Jugendamt vom Familiengericht zum Amtsvormund bestimmt und kümmert sich um die Interessen des Kindes. Daneben werden Amtspflegschaften und -vormundschaften für Kinder/Jugendliche übernommen, wenn den Eltern durch Anordnung des Gerichts die elterliche Sorge teilweise oder ganz entzogen worden ist.
Online beantragen
Antrag Beistandschaft (PDF) (262,6 KiB)
Antrag Beratung (PDF) (188,8 KiB)
Antrag Negativbescheinigung (PDF) (98,3 KiB)