Verpflichtungserklärung für langfristige Aufenthalte (z.B. Studium, Arbeitsplatzsuche und Schulbesuch/Sprachkurs)
Eine ausländische Person benötigt ein nationales Visum zur Einreise für einen langfristigen Aufenthalt (mehr als 90 Tage) dies kann in der Regel nur erteilt werden, wenn der Lebensunterhalt während der Dauer des beabsichtigten Aufenthalts im Bundesgebiet gesichert ist.
Können bei Beantragung des nationalen Visums bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) keine ausreichenden eigenen Mittel nachgewiesen werden, benötigt diese Person eine Verpflichtungserklärung.
Wenn Sie als Gastgeber eine Verpflichtungserklärung abgeben wollen, müssen Sie persönlich bei dem für Sie zuständigen Bürgermeisteramt oder direkt bei der Ausländerbehörde im Landratsamt vorsprechen.
Für die Bearbeitung benötigen wir folgende Formulare und Unterlagen vollständig ausgefüllt:
- Antrag auf Ausstellung einer Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (PDF) (588,5 KiB)
- Reisepass oder Personalausweis (Kopie)
- Arbeitsbescheinigung (PDF) (145,1 KiB) (vom Arbeitsgeber auszufüllen)
- Nachweise über Verdienst oder Vermögen
- aktuelle Verdienstnachweise der letzten drei Monate des Einladenden oder der Einladenden beziehungsweise Sparbuch oder ähnliches
- bei Rentnern und Rentnerinnen: Rentenbescheid
- bei Selbständigen:
· Bescheinigung des Steuerberaters oder der Steuerberaterin über das Nettoeinkommen
· Gewerberegisterauszug oder Ausdruck aus dem Handelsregister
· Einkommensteuerbescheid - bei Vereinen: Nachweis über das Vereinsvermögen
- aktuelle Verdienstnachweise der letzten drei Monate des Einladenden oder der Einladenden beziehungsweise Sparbuch oder ähnliches
- Wohnungsbescheinigung (PDF) (21,1 KiB) mit Angaben über die im Haushalt lebenden Personen
(Angaben bitte von Ihrem Bürgermeisteramt bestätigen lassen) - Mietvertrag und aktuellen Nachweis über die Mietzahlung; alternativ Kaufvertrag der Wohnung bzw. des Hauses
- Nachweis der Nebenkosten: Heizkosten, Strom und Wasser
- Nachweis der monatlichen Zinsbelastungen
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Im Einzelfall können weitere Unterlagen verlangt werden
Von Ihrem Besucher benötigen wir folgende Angaben:
- Name und Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- Staatsangehörigkeit
- Reisepassnummer
- Anschrift
- Verwandtschaftsbeziehung zu Ihnen
- Zweck des Aufenthalts
Anhand dieser Unterlagen erhält die Verpflichtungserklärung den Vermerk „Bonität nachgewiesen“
Wichtig
Bitte erkundigen Sie sich immer im Vorfeld (auch bei einem kurzfristigen Aufenthalt) bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) (hier: Merkblätter im Internettauftritt / Homepage) welcher Vermerk vorausgesetzt wird.
Sie haben eine Frage?
Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Ansprechpartner. Wir erteilen Ihnen gerne nähere Auskünfte