Untere Jagdbehörde

Beim Sachgebiet „Gewerbe, Gaststätten, Waffen, Jagd“ ist auch die Geschäftsstelle des Jagdbeirates angesiedelt. Der Jagdbeirat ist ein Kollegialorgan. Es besteht aus dem Landrat oder einem von ihm bestimmten Vertreter als Vorsitzendem und jeweils einem Beisitzer der unteren Forstbehörde, der Landwirtschaft, der Jagdgenossenschaften, der Gemeinden und der Jäger. Die Beisitzer sind ehrenamtlich tätig. Sie werden auf die Dauer von sechs Jahren berufen.

Der Jagdbeirat tagt zu allen wichtigen Fragen und Angelegenheiten von besonderer Bedeutung.

Die laufenden Geschäfte werden von der unteren Jagdbehörde wahrgenommen. Hierzu zählen die Erteilung und Verlängerung von Jagdscheinen, die Festsetzung von Abschussplänen, die Genehmigung von Jagdpachtverträgen und Satzungen der Jagdgenossenschaften sowie die Kontrolle der Wildfütterungen.

Sie wollen einen Jagdschein erhalten bzw. verlängern?  
Die Ersterteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, dass Sie eine Jägerprüfung bestanden haben. Der Jagdschein gilt dann im gesamten Bundesgebiet.

Der Jagdschein wird ausgestellt als

  • Jahresjagdschein (01.04.-31.03.),
  • Dreijahresjagdschein,
  • Jugendjagdschein und
  • Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage.

Die Verlängerung eines Jagdscheins können Sie bereits ab Januar beantragen. Erfahrungsgemäß ist der Andrang im Monat März am größten. Wir bitten Sie daher, sich rechtzeitig um die Verlängerung eines ablaufenden Jagdscheins zu kümmern.

Für die Erteilung bzw. Verlängerung eines Jagdscheines benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung eines Jagdscheins
  • Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung oder Nachweis über jagdliche Ausbildung
    (Hinweis: Nur bei Ersterteilung erforderlich)
  • Aktuelles Passbild
    (Hinweis: Nur erforderlich bei Erteilung oder Ausstellung eines neuen Jagdscheinheftes)
  • Nachweis über das Bestehen einer Jagd-Haftpflichtversicherung für mindestens die Dauer des beantragten Jagdscheins
  • Gebühr in Höhe von 100,00 € für einen Einjahresjagdschein bzw. 250,00 € für einen Dreijahresjagdschein
  • Jagdscheinheft, falls vorhanden, und
  • ggf. Pachtvertrag. (Hinweis: Nur erforderlich, wenn das Pachtverhältnis neu abgeschlossen wurde oder Änderungen eingetreten sind).

Bei Ausländer-Jagdscheinen benötigen wir zusätzlich folgende Unterlagen:

  • Einverständnis aller Jagdpächter des Reviers, in dem der ausländische Jagdgast jagen soll, und
  • Beglaubigte Übersetzung des ausländischen Jagdscheins.

Antrag auf Ausstellung bzw. Verlängerung eines Jagdscheins ab 01.01.2024 (PDF) (118,3 KiB)
Formular Zuverlässigkeitsprüfung Jagdschein vorab (PDF) (433,2 KiB)
Merkblatt zu Ausländerjagdscheinen (PDF) (282,9 KiB)
Antrag Wildtierschützer (PDF) (342,7 KiB)
Merkblatt Jagdhaftpflichtversicherung (PDF) (5,4 KiB)
Antrag auf Genehmigung der Jagdausübung im ruhenden oder befriedeten Jagdbezirk (PDF) (152,8 KiB)

Sie wollen die Jägerprüfung ablegen?

Die landesweite Durchführung der Jägerprüfung liegt seit 20. Juli 2006 in den Händen des Landesjagdverbands. Anmeldungen können bis jeweils vier Wochen vor dem schriftlichen Prüfungstermin beim Landesjagdverband e.V., Felix-Dahn-Str. 41, 70597 Stuttgart, eingereicht werden.

Zur Anmeldung soll das im Internet unter der Homepage des Landesjagdverbandes veröffentlichte Anmeldeformular verwendet werden. Hier finden Sie auch die aktuellen Termine der Jägerprüfung.

Wildschadenschätzer im Feld


Basierend auf gesetzlicher Grundlage ist in der Regel der Jagdausübungsberechtigte per Pachtvertrag verpflichtet, die durch Schalenwild verursachten Schäden  bei den Grundstücksbewirtschaftern auszugleichen. Die Wildforschungsstelle des Landes bildet anerkannte Wildschadensschätzer/-innen aus, welche diese Schäden unabhängig begutachten und bewerten.

Prinzipiell können Gegenstand eines Wildschadenersatzanspruches nur das Grundstück bzw. die auf dem Grundstück wachsenden Pflanzen sein. Dies sind insoweit Bewuchs-, Verbiss-, Schäl- und Fege- Schäden an Bäumen und Sträuchern, Schäden an der Aussaat und Keimlingen sowie das Abäsen von Grünflächen.

Zur Schätzung können Maßband, Feldzirkel, Messrad oder elektronische Entfernungsmesser zum Einsatz kommen. Danach gilt es festzustellen, wie hoch der prozentuale Schaden auf der Schadensfläche ist.

§ 29 Schadensersatzpflicht BJagdG
(1) Wird ein Grundstück, das zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehört oder einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk angegliedert ist (§ 5 Abs. 1), durch Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasanen beschädigt, so hat die Jagdgenossenschaft dem Geschädigten den Wildschaden zu ersetzen.

Die Haftung für den aufgetretenen Wildschaden trägt also die Jagdgenossenschaft. Die Jagdgenossenschaft wälzt aber in aller Regel die Haftung für den Wildschaden auf die Jagdpächter ab. Nur wenn der Jagdpächter nicht zahlen kann, dann haftet wieder die Jagdgenossenschaft für den entstandenen Wildschaden.

Wildschaden erst der Gemeinde, dann der Jagdgenossenschaft melden. Um aber ein offizielles Verfahren zur Wildschadensregulierung einzuleiten, muss der Schaden immer bei der Gemeinde angemeldet werden, in der die betroffene Fläche liegt. Außerdem sollte der Geschädigte stets seine Jagdgenossenschaft kontaktieren.

Liste der Wildschadenschätzer im Feld für den Zollernalbkreis:

Ambacher, August - Gehrnstr. 11 - 72359 Dotternhausen
Tel. 07427/2686 - august.ambacher@web.de

Dold, Jürgen - Im Äckerle 3 - 72401 Haigerloch-Bad Imnau
Tel. 07474/2848 - Mobil 0173/9532967 - JDold@t-online.de

Greff, Walter - Haldenstr. 12 - 72393 Burladingen-Killer
Tel. 07477/8223 - walter.greff@gmx.de

Hagg, Karl - Turmstr. 32 - 72474 Winterlingen
Tel. 07577/1545 - Mobil 0173/6782336 - kasuhagg@yahoo.de

Holdenried, Jörg - Jägerstr. 13 - 72474 Winterlingen
Tel. 07434/8284 - Mobil 0152/28635952 - joerg.holdenried@guehring.de

Naglitsch, Walter - Bisingerstr. 6 - 72336 Balingen
Mobil 0174/9542918 - walternaglitsch@web.de

Neßler, Eugen - Bodmanstr. 19 - 72336 Balingen
Mobil 0151/10031241 - nessler.eugen@gmail.com

Röder, Michael - Häselhöfe 3 - 72348 Rosenfeld
Mobil 0176/64654468 - roedermichael86@gmx.de

Roth, Elias - Beim Weißen Stein 1 - 72461 Albstadt-Tailfingen
Mobil 01577/1779643 - elias@unimoghof.de