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Ihre Ansprechpartner

Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung / Hilfe in besonderen Lebenslagen


Sachgebietsleitung
Frau Gess
Tel: 07433/92-1910
Zimmer 144

A, I, L, Q, X, Y, Z
Frau Frick
Tel: 07433/92-1456
Zimmer 145
B - Bn, Ka
Frau Pfeffermann
Tel: 07433/92-1638
Zimmer 146
Bo - Bz
Frau Strobel
Tel: 07433/92-1469
Zimmer 147
C, E
N.N.
Tel: 07433/92-1236
Zimmer 143
D, Ja - Jn
Frau Terendy
Tel: 07433/92-1460
Zimmer 142
F - G,
Frau Scheit
Tel: 07433/92-1629
Zimmer 140
H
N.N.
Tel: 07433/92-1814
Zimmer 142
Kie - Kz, V
Frau Melle
Tel: 07433/92-1853
Zimmer 140
M, Schu - Si
Herr Fuchs
Tel: 07433/92-1846
Zimmer 146
N, Pe - Pz,
Frau Schenk
Tel: 07433/92-1453
Zimmer 145
Jo - Jz, Kb - Kid, O, Ö, Pa - Pd, Sj - Sz
Frau Pfau
Tel: 07433/92-1237
Zimmer 143
Sa  - Schr, T, U, Ü
Frau Hieber
Tel: 07433/92-1468
Zimmer 148
R, W
N.N.
Tel: 07433/92-1748
Zimmer 148

Bildung und Teilhabe (BuT)

A - Z
Frau Braun
Tel: 07433/92-1624
Zimmer 141


Bitte beachten Sie:
 
Geänderte Öffnungs- und Telefonsprechzeiten des Sozialamts im Gebäude der Agentur für Arbeit

Persönliche Vorsprachen nur mit vorheriger Terminvereinbarung


Öffnungszeiten
Montag: 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag: 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13.30 Uhr – 17:00 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
 
Telefonsprechzeiten
Montag: 8:00 Uhr – 10:00 Uhr
Dienstag: 10:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Mittwoch: keine telefonische Erreichbarkeit
Donnerstag: 10:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr – 10:00 Uhr

Allgemeine Sozialhilfe

Hilfe zum Lebensunterhalt

Auf Hilfe zum Lebensunterhalt hat jeder Mensch Anspruch, der den notwendigen Lebensunterhalt weder aus eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) und Kräften (Einsatz der Arbeitskraft) noch mit Hilfe anderer bestreiten kann. Der Begriff „notwendiger Lebensunterhalt“ umfasst den Bedarf eines Menschen insbesondere an Ernährung, Kleidung und Unterkunft einschließlich Heizung, Körperpflege, Hausrat und anderen Bedürfnissen des täglichen Lebens.
Weitere Informationen und Online-Antrag über Service-BW

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung tritt an die Stelle der Hilfe zum Lebensunterhalt, wenn entweder aus Altersgründen nicht mehr erwartet werden kann, dass die materielle Notlage einer Person durch Ausübung einer Erwerbstätigkeit überwunden wird, oder dies aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht möglich ist.
Weitere Informationen und Online-Antrag über Service-BW

Formular zur Weitergewährung
Unterlagen zur Weitergewährung (PDF) (862,2 KiB)

Bildungs- und Teilhabepaket

Kinder haben einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, wenn ihre Eltern
    - leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (Bürgergeld)             
    - leistungsberechtigt nach dem SGB XII sind (Sozialhilfe)             
    - Wohngeld oder             
    - einen Kinderzuschlag
erhalten.
Weitere Informationen

Antragsvordruck Bildung und Teilhabe
Anlage "Klassenfahrt"