Neuerteilung nach Entzug des Führerscheins
- der Antrag ist zusammen mit den unten aufgeführten Unterlagen beim örtlich zuständigen Bürgermeisteramt einzureichen. Einen Antrag erhalten Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde
- Gebühr: 104,30 Euro (ohne Probezeit, 105,10 Euro (mit Probezeit), Nachgebühr: je nach Einzelfall
- Führungszeugnis - dieses muss beim Bürgermeisteramt beantragt werden
- biometisches Lichtbild und Unterschrift
- Sehtestbescheinigung bei den Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erste Hilfe mit mindestens 9 Unterrichtseinheiten (im Original)
- augenärztliches Zeugnis oder Gutachten bei den Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung mit Unterschrift und Stempel des Arztes (im Original) bei den Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE
- Untersuchung nach Anlage 5 Nr. 2 zur FeV mit Unterschrift und Stempel des Arztes (im Original) bei den Klassen D1, D1E, D und DE
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem Aufbauseminar, sofern die Tatzeit innerhalb der Probezeit liegt
- entsprechende Nachweise gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, sofern Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken durchgeführt werden (im Original)
- sofern die bisherige Fahrerlaubnis von einer anderen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt wurde, Angabe der damals zuständigen Fahrerlaubnisbehörde
Des Weiteren ist zu beachten, dass der Sehtest bzw. das augenärztliche Zeugnis/Gutachten bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein darf und die Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung maximal 1 Jahr Gültigkeit hat.
ALLG_Fahrerlaubnisantrag (PDF) (716,2 KiB)