Dienstführerschein
Beantragt ein Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis während des Dienstverhältnisses eine allgemeine Fahrerlaubnis sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Gebühr: 39,60 Euro (bei Probezeit); Gebühr: 38,30 Euro (ohne Probezeit)
- Antrag muss über das örtlich zuständige Bürgermeisteramt eingereicht werden. Den Antrag erhalten Sie beim Landratsamt
- biometrisches Lichtbild
- Vorlage des Dienstführerscheins oder Bescheinigung über den früheren Dienstfahrerlaubnisbesitz
Beantragt ein Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis 2 Jahre nach Beendigung des Dienstverhältnisses eine allgemeine Fahrerlaubnis, sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Gebühr: 38,30 Euro
- Antrag muss über das örtlich zuständige Bürgermeisteramt eingereicht werden. Den Antrag erhalten Sie beim Landratsamt
- biometrisches Lichtbild
- Vorlage der Bescheinigung über den früheren Dienstfahrerlaubnisbesitz
- Sehtestbescheinigung bei den Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T (im Original)
- augenärztliches Zeugnis oder Gutachten bei den Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE (im Original)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung mit Stempel und Unterschrift des Arztes bei den Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE (im Original)
Des Weiteren ist zu beachten, dass der Sehtest bzw. das augenärztliche Zeugnis/Gutachten bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein darf und die Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung maximal 1 Jahr Gültigkeit hat.
ALLG_Fahrerlaubnisantrag (PDF) (716,2 KiB)