Ersterteilung und Erweiterung einer Fahrerlaubnis
Der Antrag ist zusammen mit den unten aufgeführten Unterlagen beim örtlich zuständigen Bürgermeisteramt einzureichen. Einen Antrag erhalten Sie entweder direkt beim Landratsamt oder über die Fahrschule.
Online Antrag bei Ersterteilung
Alternativ ist es ab jetzt auch möglich den Antrag auf Ersterteilung online zu stellen über den Link Onlineantrag.
- Gebühr: 39,60 Euro (bei Probezeit); Gebühr: 38,80 Euro (ohne Probezeit)
- Angabe der Fahrschule, bei der die Ausbildung und Prüfung erfolgt sowie der zuständigen TÜV-Prüfstelle
- biometrisches Lichtbild
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe mit mindestens 9 Unterrichtseinheiten (im Original)
- Sehtestbescheinigung bei den Klassen AM, A1, A2, A, B, BE und T (im Original)
- augenärztliches Zeugnis oder Gutachten bei den Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE (im Original)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung bei den Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE (im Original)
- Untersuchung nach Anlage 5 Nr. 2 zur FeV mit Unterschrift und Stempel des Arztes bei den Klassen D1, D1E, D und DE (im Original)
- ggf. Führungszeugnis
- wenn zwei Führerscheinklassen gleichzeitig beantragt werden: Angabe, in welcher Klasse die Prüfung zuerst abgelegt wird
- bei Erweiterung, sofern bisherige Klasse von einem anderen Landkreis ausgestellt wurde: Führerscheinkopie (Vor- und Rückseite)
Des Weiteren ist zu beachten, dass der Sehtest bzw. das augenärztliche Zeugnis/Gutachten bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein darf und die Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung maximal 1 Jahr Gültigkeit hat.
ALLG Fahrerlaubnisantrag (PDF) (716,2 KiB)