Kontakt

Führerscheinstelle Balingen
Richard-Strauß-Straße 5
72336 Balingen
Telefon 07433 921446
Fax 07433 921520

Herr Warth
Sachgebietsleitung

  

Öffnungszeiten

 
Montag bis Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
15:00 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:30 Uhr
 

an folgenden Tagen geschlossen:
Dienstag 17.12.24
Mittwoch 18.12.24

Freitag 27.12.24
Montag 30.12.24

Pflichtumtausch

Alle Führerscheine die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden sind bis zum 19.01.2033 umzutauschen.  Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt.

Der Umtausch staffelt sich wie folgt:

I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (Papierführerscheine):

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 1953 19.01.2033
1953 - 1958 19.07.2022
1959 - 1964 19.01.2023
1965 - 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*(Scheckkartenführerscheine):

Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 - 2001 19.01.2026
2002 - 2004 19.01.2027
2005 - 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 - 18.01.2013 19.01.2033

*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.



Sie sind bereits vor diesen Terminen zum Umtausch verpflichtet, wenn Sie sich einen Internationalen Führerschein ausstellen lassen möchten oder Sie eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen. Besonders empfehlenswert ist ein Umtausch bei Reisen ins Ausland. Der neue (Ausstellung ab dem 19.01.2013) EU-Kartenführerschein ist auf 15 Jahre befristet. Nach 15 Jahre verliert die Führerscheinkarte ihre Gültigkeit. Ihre Fahrerlaubnis bleibt jedoch bestehen, so dass Sie nur eine neue Karte benötigen (keine erneute Fahrprüfung o.ä.).

Den Antrag können Sie bei der Führerscheinstelle in Balingen stellen. 

Es ist am Besten den Antrag per Post an die Führerscheinstelle zu senden. Dann muss die spätere Abholung des neuen Führerscheines zwar persönlich vor Ort erfolgen, allerdings ohne Termin - ganz einfach am Info-Schalter zu den regulären Öffnungszeiten.

Für den Umtausch/Antrag per Post werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Kopie des bisherigen Führerscheins
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • biometrisches Lichtbild
  • vollständig ausgefüllter Antrag auf Umstellung
  • unterschriebenes Beiblatt
      

Es ist auch möglich den Antrag persönlich bei der Führerscheinstelle zu stellen, hierfür ist es erforderlich, dass Sie vorab einen Online-Termin buchen.

Für den persönlichen Umtausch/Antrag vor Ort werden folgende Unterlagen benötigt:

  • bisheriger Führerschein
  • Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Lichtbild
      

UM Antrag Umstellung in Kartenführerschein (PDF) (510,2 KiB)
Beiblatt zum Fahrerlaubnisantrag (PDF) (23 KiB)

Wichtiger Hinweis:
Bitte zusätzlich das "Beiblatt zum Fahrerlaubnisantrag" mit ausdrucken, unterschreiben und beilegen!