Kontakt

Führerscheinstelle Balingen
Richard-Strauß-Straße 5
72336 Balingen
Telefon 07433 921446
Fax 07433 921520

Herr Warth
Sachgebietsleitung
  

Ordnungsamt
Hirschbergstraße 29
72336 Balingen
Telefon 07433 921352
Fax 07433 9221270

Christoph Foth
Leitung Ordnungsamt

Datenschutz

Unsere datenschutzrechtlichen Hinweise finden Sie auf https://www.zollernalbkreis.de/ds-ordnung

Begleitetes Fahren ab 17 (BF17)

Der Antrag kann bereits mit 16 1/2 Jahren gestellt werden. Dieser ist zusammen mit den unten aufgeführten Unterlagen beim örtlich zuständigen Bürgermeisteramt einzureichen. Einen Antrag erhalten Sie entweder direkt beim Landratsamt oder über die Fahrschule.

  • Gebühr: 40,80 Euro (bei Probezeit); Gebühr 40,00 Euro (ohne Probezeit)
  • zusätzliche Gebühr(en): 10 Euro pro Begleitperson
  • Antragsformular BF17
  • Beiblatt für eine Begleitperson
  • Kopie des Führerscheins der Begleitperson
  • Angabe der Fahrschule, bei der die Ausbildung und Prüfung erfolgt
  • Sehtestbescheinigung bei den Klassen AM, A1, A2, A, B, BE und T (im Original)
  • biometrisches Lichtbild
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe (im Original)
  • wenn zwei Führerscheinklassen gleichzeitig beantragt werden: Angabe, in welcher Klasse die Prüfung zuerst abgelegt wird
  • bei Erweiterung, sofern bisherige Klasse von einem anderen Landkreis ausgestellt wurde: Führerscheinkopie (Vor- und Rückseite)

Des Weiteren ist zu beachten, dass der Sehtest bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein darf.

ALLG Fahrerlaubnisantrag (PDF) (245,3 KiB)
Begleitetes Fahren ab 17 Jahre - Antrag (PDF) (109,7 KiB)
Begleitetes Fahren ab 17 Jahre - Beiblatt für eine Begleitperson (PDF) (209,7 KiB)
Begleitetes Fahren ab 17 Jahre - weitere Begleitperson(en) (PDF) (110 KiB)