Begleitetes Fahren ab 17 (BF17)
Der Antrag kann bereits mit 16 1/2 Jahren gestellt werden. Dieser ist zusammen mit den unten aufgeführten Unterlagen beim örtlich zuständigen Bürgermeisteramt einzureichen. Einen Antrag erhalten Sie entweder direkt beim Landratsamt oder über die Fahrschule.
- Gebühr: 39,60 Euro (bei Probezeit); Gebühr 38,80 Euro (ohne Probezeit)
- zusätzliche Gebühr(en): 10 Euro pro Begleitperson
- Antragsformular BF17
- Beiblatt für eine Begleitperson
- Kopie des Führerscheins der Begleitperson
- Angabe der Fahrschule, bei der die Ausbildung und Prüfung erfolgt
- Sehtestbescheinigung bei den Klassen AM, A1, A2, A, B, BE und T (im Original)
- biometrisches Lichtbild
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe (im Original)
- wenn zwei Führerscheinklassen gleichzeitig beantragt werden: Angabe, in welcher Klasse die Prüfung zuerst abgelegt wird
- bei Erweiterung, sofern bisherige Klasse von einem anderen Landkreis ausgestellt wurde: Führerscheinkopie (Vor- und Rückseite)
Des Weiteren ist zu beachten, dass der Sehtest bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein darf.
ALLG Fahrerlaubnisantrag (PDF) (716,2 KiB)
Begleitetes Fahren ab 17 Jahre - Antrag (PDF) (109,7 KiB)
Begleitetes Fahren ab 17 Jahre - Beiblatt für eine Begleitperson (PDF) (209,7 KiB)
Begleitetes Fahren ab 17 Jahre - weitere Begleitperson(en) (PDF) (110 KiB)