Kontakt

Führerscheinstelle Balingen
Richard-Strauß-Straße 5
72336 Balingen
Telefon 07433 921446
Fax 07433 921520

Herr Warth
Sachgebietsleitung

Sachbearbeitung:

Frau Wetzel
Buchstaben A - J
Tel.: 07433/92-1914
Fax: 07433/92-1520
anerkennung.ordnungsamt@zollernalbkreis.de

Frau Lehmann
Buchstaben K - Z
Tel.: 07433/92-1484
Fax: 07433/92-1520
anerkennung.ordnungsamt@zollernalbkreis.de

Öffnungszeiten

 
Montag bis Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
15:00 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:30 Uhr

Fahrlehrerlaubnis

Wer „Fahrlehrer“ werden möchte, muss dies bei der Erlaubnisbehörde beantragen.

Nach § 2 FahrlG müssen für  die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis folgende Voraussetzungen vorliegen:
Der Bewerber muss:
  
  • mindestens das 21. Lebensjahr vollendet haben
  • geistig und körperlich sowie fachlich und pädagogisch geeignet sein
  • mind. eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung besitzen 
  • im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse sein, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll
  • seit mindestens drei Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B und, sofern die Fahrerlaubnis zusätzlich für die Klasse A, CE oder DE erteilt werden soll, jeweils auch zwei Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse A2, CE oder D besitzen
  • innerhalb der letzten drei Jahre vor Erteilung der Fahrlehrerlaubnis nach § 7 FahrlG zum Fahrlehrer ausgebildet worden sein
  • eine Prüfung nach § 8 FahrlG nachweisen
  • über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Ferner dürfen keine Tatsachen vorliegen, die ihn für den Fahrlehrerberuf als unzulässig erscheinen lassen.

Nach Zulassung durch die Erlaubnisbehörde, muss der Fahrlehranwärter mindestens 8 Monate eine Fahrlehrerausbildungsstätte besuchen. Im Anschluss an die bestandene fahrpraktische Prüfung und die Fachkundeprüfung, wird eine Anwärterbefugnis erteilt, die 2 Jahre gültig ist. Nach bestandenen Lehrproben (innerhalb der 2-Jahres-Frist) wird die Fahrlehrerlaubnis bzw. der Fahrlehrerschein erteilt.

Nach Erhalt der Fahrlehrerlaubnis Klasse BE können die Klassen A, CE und DE zusätzlich erworben werden. Jede Änderung, z.B. Beschäftigungsverhältnis, muss der Erlaubnisbehörde angezeigt, und im Fahrlehrerschein eingetragen werden.

Antrag Fahrlehrerlaubnis (PDF) (70,1 KiB)
Antrag auf Erweiterung Fahrlehrerlaubnis (PDF) (70,1 KiB)