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Verkehrsamt
Richard-Strauß-Straße 5
72336 Balingen
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Ihr Ansprechpartner

Elena Maier
Telefon 07433 921432

Schülerbeförderung

Für die Organisation der Schülerbeförderung, wie beispielsweise das Einrichten von Sonderbeförderungen in Schülerfahrzeugen, ist der jeweilige Schulträger zuständig.
Die Kosten für die Schülerbeförderung werden vom Landkreis erstattet.
Die Voraussetzungen und der Umfang der Kostenerstattung sind in der Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten (SBKS) ab 01. August 2024 (PDF) (412,6 KiB) geregelt. 

Hier finden Sie beispielsweise Regelungen zu:  

  • Der Mindestentfernung zwischen Wohnung und Schule, die gegeben sein muss, damit Fahrkosten erstattet werden können.
    Eine Erstattung erhalten in der Regel nur Schüler/innen, die eine allgemeinbildende Vollzeitschule besuchen und deren Wohnung mindestens 3 Kilometer von der Schule entfernt liegt. Ausnahmen bestehen insbesondere für Grundschüler/innen, Teilzeitschüler/innen und Schüler/innen der SBBZ.
  • Der Festlegung eines von den Eltern bzw. von volljährigen Schüler/innen zu tragenden monatlichen Eigenanteil an den Beförderungskosten.
    Der Eigenanteil beträgt derzeit 54 € und ergibt sich aus dem jeweils geltenden naldo-Tarif für eine Schülermonatskarte der Preisstufe 1 (derzeit 61 €) abzüglich eines Abschlags von 7,40 €.
    Schüler/innen mit Deutschlandticket JugendBW bezahlen den Tarifpreis (derzeit 43 €) als Eigenanteil, da der Tarifpreis günstiger als der Eigenanteil ist.
    Die Eigenanteile sind auf Antrag nur für höchstens zwei Kinder einer Familie zu tragen und zwar für die beiden Kinder mit dem höchsten Eigenanteil. Der Antrag ist für jedes Schuljahr neu über das Schülerlistenverfahren zu stellen.

Bestellung von Schülerfahrkarten

Schülerfahrkarten können über das sogenannte Schülerlistenverfahren bestellt werden. Dort kann zwischen zwei Fahrkarten-Optionen ausgewählt werden:

Deutschlandticket JugendBW
Für die meisten Schüler/innen ist das D-Ticket JugendBW die günstigste Möglichkeit den ÖPNV zu nutzen.
Das Deutschlandticket JugendBW wird als Jahresabo angeboten und kann im gesamten Nahverkehr in Deutschland genutzt werden.
Da das Deutschlandticket JugendBW eine digitale Jahreskarte ist, können keine Fahrkarten zurückgegeben werden. Die Ausgabe erfolgt als Chipkarte oder Handyticket.

Schülermonatskarten
Bei Schüler/innen, die nicht das ganze Jahr den ÖPNV nutzen und stattdessen mit dem Fahrrad oder Roller fahren, kann die Nutzung von Schülermonatskarten günstiger sein.
Schülermonatskarten werden allerdings nur für den Weg von der Wohnung zur Schule ausgegeben. Sie sind für einen bestimmten Monat gültig und nicht übertragbar. Die Ausgabe erfolgt als Papierticket.
Werden nicht benötigte Schülermonatskarten vor Beginn des Gültigkeitsmonats - also spätestens am letzten Schultag des Vormonats bei der Schule oder beim Schulträger abgegeben - wird kein Eigenanteil berechnet.

Zur Fahrkarten-Bestellung im Schülerlistenverfahren.

Kommen weder das Deutschlandticket JugendBW noch Schülermonatskarten in Betracht, können auf Antrag auch die Kosten anderer Fahrkarten, die nicht über das Schülerlistenverfahren erworben wurden, erstattet werden. Der Antrag muss dann bis spätestens 01.10. des Jahres, in dem das Schuljahr endet, gestellt werden.

Den Antrag finden Sie hier (PDF) (402,6 KiB)

Angebote und Bonusregelung

Angebot für Grundschüler/innen:
Grundschüler/innen, die mindestens 3 km von der Schule entfernt wohnen, erhalten die Fahrkarten über die Schule kostenlos.
Bei einer Entfernung unter 3 km zwischen Wohnort und Schule erstattet der Zollernalbkreis die Fahrkarten für die beiden letzten Beförderungsmonate (Juni und Juli), wenn für das ganze Schuljahr Fahrkarten über die Schule im Listenverfahren gelöst werden. Die Stadt Balingen erstattet in diesem Fall beim Schulstandort Balingen zwei weitere Fahrkarten (April und Mai).

Angebot für Familien mit mindestens 3 Kindern:
Wenn mindestens 3 Kinder einer Familie Fahrkarten für das ganze Schuljahr nach dem Listenverfahren lösen, erhalten alle Kinder innerhalb der 3 km-Grenze zwischen Wohnort und Schule die Fahrkarten für die beiden letzten Beförderungsmonate (Juni und Juli) kostenlos. Die Stadt Balingen erstattet in diesem Fall beim Schulstandort Balingen zwei weitere Fahrkarten (April und Mai).

Bonus für eigenanteilspflichtige Schüler/innen:
Der Zollernalbkreis befreit eigenanteilspflichtige Schüler/innen, die im Listenverfahren Fahrkarten für das ganze Schuljahr lösen, vom Eigenanteil für den letzten Beförderungsmonat, das heißt, für die Juli-Fahrkarte wird kein Eigenanteil abgebucht, sie ist kostenlos. Schüler mit Deutschlandticket JugendBW erhalten zusätzlich noch eine kostenlose Augustkarte.

Alles Wichtige zur Fahrkarten-Bestellung kann hier (PDF) (186,3 KiB) nachgelesen werden.