Mineralische Ersatzbaustoffe und Ersatzbaustoffverordnung
Die Verwertung mineralischer Abfälle war bisher in verschiedenen landesspezifischen Vorschriften geregelt. In Baden-Württemberg waren das z. B. die Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums für die Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial (VwV Boden) und die vorläufigen Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial, der sogenannte RC-Erlass.
Diese Regelungen sind mit Inkrafttreten der Mantelverordnung am 1. August 2023 außer Kraft getreten. Zentrale Bestandteile der Mantelverordnung sind die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV). Mit der Ersatzbaustoffverordnung liegt nun ein bundesweit einheitliches Regelwerk vor, in dem die Herstellung und der Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe (MEB) in technischen Bauwerke geregelt wird. Unter mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) versteht man z.B. RC-Beton, RC-Gleisschotter, aber auch Bodenmaterial und Baggergut.