Kontakt

Umwelt und Abfallwirtschaft
Hirschbergstraße 29
72336 Balingen
Telefon 07433 921321
Fax 07433 921388

Ansprechpartner

Annette Fischer
Abfallüberwachung / Deponien
Telefon 07433 921384

Julian Augstein
Abfallüberwachung / Deponien
Telefon 07433 921383

Kathrin Kienzle
Abfallüberwachung / Deponien
Telefon 07433 922016

Deponien Albstadt und Balingen

Die Deponien Albstadt und Balingen sind Bodenaushubdeponien der sogenannten DK -0,5 Deponieklasse. Hier wird insbesondere Bodenaushub mit den Abfallschlüsselnummern 17 05 04 (Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen) sowie 20 02 02 (Boden und Steine) abgelagert.   

Die kostenlose Abgabe verschiedener Wertstoffe ist ebenfalls auf beiden Deponien möglich. Zusätzlich kann gegen Gebühr Sperrmüll angeliefert werden, allerdings nur samstags.

Öffnungszeiten

Beide Deponien sind zu folgenden Zeiten geöffnet:

1.4. - 31.10.:
Montag - Freitag:    7.30 - 17 Uhr
Samstag:                7.30 - 12 Uhr
(letzte Einfahrt 15 min. vor Schließung)

1.11. - 31.3.:
Montag - Freitag:    8 - 16 Uhr
Samstag:                8 - 12 Uhr
(letzte Einfahrt 15 min. vor Schließung)

Kontakt

Deponie Albstadt "Schönbuch", Tel: 07431 / 8000-1890,
an der L442 zwischen Albstadt-Tailfingen und Neuweiler
Wegbeschreibung (PDF) (54,4 KiB)

Deponie Balingen "Hölderle", Tel: 07433 / 92-1893,
Zufahrt vom Kreisverkehr am Ortseingang von Balingen-Weilstetten
Wegbeschreibung (PDF) (26,1 KiB)

Annahmebedingungen Bodenaushub "Vereinfachtes Annahmeverfahren"

Vereinfachtes Annahmeverfahren
 
Unbelasteter Aushub aus unbebauten Grundstücksflächen kann ohne chemische Analyse angeliefert werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

- Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass die Zuordnungswerte Z 0 der VwV Boden und die
  Zuordnungswerte des Anhangs 3 DepV für die Deponieklasse 0 überschritten sind.

- Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass der Aushub durch Schadstoffe, für die in Anhang 3
  keine Zuordnungskriterien festgelegt sind, so verunreinigt ist, dass das Wohl der Allgemeinheit
  bei einer Ablagerung beeinträchtigt wird.

- Der Aushub stammt von nur einer Anfallstelle.

- Der Aushub enthält keine Fremdstoffe.

- Der Aushub stammt nicht aus:

     - aufgefüllten Flächen, aufgefüllten Arbeitsräumen,

     - asphaltierten Flächen wie Straßenflächen, Stell- und Parkplätzen, asphaltierten
       Umschlagsflächen,

     - bebauten bzw. ehemaligen Industrie- und Gewerbeflächen,

     - Altlastenverdachtsflächen oder

     - Altlastensanierungsmaßnahmen.

Die Liste ist beispielhaft und nicht abschließend. Es wird auf die Anlieferungserklärung verwiesen.

Der Anlieferer (Abfallerzeuger/Lieferant) hat die ausgefüllte und unterschriebene Anlieferungserklärung mindestens 14 Tage vor Anlieferungsbeginn zur Prüfung beim Landratsamt, Abfallüberwachung abzugeben.
Der Anlieferer erhält eine formlose Bestätigung über die Anlieferung. Die bestätigte Anlieferungserklärung ist bei der Anlieferung auf der Deponie vorzulegen.

Die Anlieferungserklärung wird zeitlich befristet und mengenmäßig begrenzt. Bei einer Anlieferung nach diesem Zeitpunkt ist eine Verlängerung notwendig. Bei Mehrmengen muss eine Erhöhung beantragt werden.

HINWEIS: Um nachzuweisen, dass keine Verdachtsmomente vorliegen, können auch Schürf- oder Bohrbeprobungen herangezogen werden. Der Verfahrensverlauf in diesen Fällen ist direkt mit dem Landratsamt, Abfallüberwachung abzustimmen.

Annahmebedingungen Bodenaushub "Förmliches Annahmeverfahren"

Förmliches Annahmeverfahren

Wenn das vereinfachte Annahmeverfahren nicht erfolgen kann, ist entsprechend § 8 DepV vor der ersten Anlieferung die "Grundlegende Charakterisierung" des Abfalls vorzulegen. Für die "Grundlegende Charakterisierung" des Abfalls sind Haufwerksbeprobungen erforderlich.

Der Anlieferer (Abfallerzeuger/Lieferant) hat mindestens 14 Tage vor Anlieferungsbeginn einen Antrag auf Anlieferungsfreigabe beim Landratsamt, Abfallüberwachung zu stellen.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

- Anlieferungserklärung

- Formblatt "Grundlegende Charakterisierung" gemäß § 8 DepV

- Mustertabelle zur "Prüfung der Einhaltung von Zuordnungswerten (ZOW) eines Abfalls"

- Probenahmeprotokoll gemäß LAGA PN 98 mit Fotos

- Probenliste gem. LAGA PN 98

- Aktuelles Fachkundezertifikat des Probenehmers

- Probenvorbereitungsprotokoll/Probenbegleitprotokoll

- Erklärung der Untersuchungsstelle

- Analysen des Materials nach DepV, Anhang 3 Nr. 2 und nach VwV Boden, Ziffer 6.2;
  Probenreduzierung auf je 2 vollständige Laboranalysen bis zu 500 m³ nur möglich, wenn ein
  homogener Abfall vorliegt; über 500 m³ sind entsprechend mehr Laborproben zu analysieren

- Chemisch inhomogene Parameter über dem Zuordnungswert sind grundsätzlich
  nachzuanalysieren


Das mit der Analyse beauftragte Labor muss für die entsprechenden Untersuchungsmethoden akkreditiert sein.

Das Probenahmeprotokoll muss dem Labor vorgelegt werden.

Der Antrag auf Anlieferungsfreigabe wird durch das Landratsamt, Abfallüberwachung geprüft und förmlich und gebührenpflichtig freigegeben. Sollten Zuordnungswerte überschritten sein, muss vom Deponiebetreiber eine Zustimmung zur Ablagerung bei der zuständigen Behörde, dem Regierungspräsidium Tübingen, eingeholt werden. Die Freigabe ist bei der Anlieferung auf der Deponie vorzulegen.

Formulare

Eine Anlieferung auf den Deponien ist nur mit einer ausgefüllten Anlieferungserklärung möglich. 

Die Anlieferungserklärung senden wir gerne auf Anfrage zu. Sie können Ihre Anfrage per E-Mail an uns richten oder rufen Sie uns an, die Kontaktdaten finden Sie links.

Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg stellt das Formblatt zur grundlegenden Charakterisierung von Abfällen (gC) inkl. der Dokumentation der Verwertungsprüfung nach § 8 Abs.1 DepV und die Mustertabelle „Prüfung der Einhaltung von Zuordnungswerten eines Abfalls“ (ZOW-Tabelle) zum Download zur Verfügung. 

Gebühren

Sperrmüll

Die Gebühr für die Anlieferung von Sperrmüll beträgt 167,00 EUR je 1000 kg.
Kleinmengen bis 200 kg werden pauschal mit 33,00 EUR abgerechnet.

Die Anlieferung von Sperrmüll ist nur samstags möglich!

Mit dem Formular "Anmeldung zur Abholung sperriger Abfälle" kann alternativ zur Abholung am Haus einmal im Jahr pro Grundstück bis zu je 3 cbm Sperrmüll, Altholz und Metallschrott kostenlos angeliefert werden. Die Anlieferung der Abfälle muss hierbei in einer Fuhre erfolgen. Bitte beachten Sie außerdem unsere allgemeinen Hinweise zum Sperrmüll

Kostenlos angeliefert werden können

Ziegel (sortenrein und ohne Fremdstoffe)

Hecken- und Baumschnitt, Reisig und Wurzelwerk (bis 2 cbm)

Rasenschnitt (bis 1 cbm)

Behälterglas (nach Farben sortiert)

Speisefette und -öle

PU-Schaumdosen (nur mit dem PU-Zeichen)

Schadstoffe (1x im Monat, Termine)

Kostenpflichtig erworben werden können

Asbest-Säcke für die Anlieferung im Abfallwirtschaftszentrum Hechingen             11,00 EUR / Stück
(Big-Bags und Plattensäcke für ca. 1 Tonne)

Säcke für künstliche Mineralfasern für die Anlieferung im Abfallwirtschafts-         2,80 EUR / Stück
zentrum Hechingen (ca. 0,7 cbm)

Braune Papiersäcke für die Grüngutsammlung (ca. 120 l)                                       0,75 EUR / Stück

Rote Kunststoffsäcke als Ergänzung für die Restmülltonne                                    7,80 EUR / Stück
(ca. 70 l, inkl. Entsorgungsgebühr!)

Hinweise zum Datenschutz: www.zollernalbkreis.de/ds-umwelt-abfall