Anträge
Merkblätter und allgemeine Informationen
- Erforderliche Unterlagen bei der Zulassung von Kraftfahrzeugen (PDF) (391,2 KiB)
- Hinweis zur Entrichtung der Kraftfahrsteuer in SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren
- Vorgaben und Hinweise zur Ausgestaltung der Kennzeichen und Anbringung der Stempelplakette (PDF) (1,453 MiB)
- Allgemeine Informationen zur Zulassung
Information für Fahrzeuge mit ukrainischer Zulassung
Der Erlass zum Umgang mit in der Ukraine zugelassenen Kraftfahrzeugen nach Ablauf der Jahresfrist gemäß § 46 Absatz 7 Satz 1 FZV, zuletzt geändert am 27. März 2024, wird mit Wirkung zum 01.10.2024 ersatzlos aufgehoben.
Damit unterliegen diese Fahrzeug der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und müssen dann entsprechend zugelassen werden.
Weitere Informationen finden Sie im Fragenkatalog zur Zulassung ukrainischer Fahrzeuge nach dem 30.09.2024 unter folgendem Link: