Verbrennen von Grüngut / Waldbrandgefahr
Die gesetzliche Grundlage:
Verordnung der Landesregierung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen
§ 41 Landeswaldgesetz
Für Gemeinden gibt es ein Formular Meldung Verbrennen von Grüngut (PDF) (105 KiB)
Hilfreich sind die Informationen des Deutschen Wetterdienstes: