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Appell der Naturschutzbehörde: Licht aus – Insekten schützen

Ein Nachtfalter sitzt an einer Lampe

Seit über einem Jahr gilt das gesetzliche Verbot, Fassaden baulicher Anlagen zu beleuchten. Daran erinnert die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Zollernalbkreis. Und appelliert: Licht aus – Insekten schützen.

Zwischen dem 1. April und dem 30. September ist es gemäß Paragraf 21, Absatz 2 Naturschutzgesetz ganztägig nicht erlaubt, etwa Gebäude der öffentlichen Hand, Privathäuser, Firmengebäude oder kirchliche Bauwerke anzustrahlen. Im Winterhalbjahr gilt das Verbot zwischen 22 und 6 Uhr. Ausnahmen können von der Unteren Naturschutzbehörde nur in Einzelfällen erteilt werden, zum Beispiel, wenn es die öffentliche Sicherheit oder die Betriebssicherheit erfordern.

Hintergrund ist der Schutz der einheimischen Insekten, zu dem sich das Land Baden-Württemberg verpflichtet hat. Licht zur falschen Zeit trägt zum Insektensterben bei. 50 Prozent der in Deutschland lebenden Insekten sind nachtaktiv. Diese sehen noch bei unglaublich geringen Lichtstärken. Sie werden vom Strahlern und Lampen in riesigen Scharen angezogen, umfliegen die künstlichen Lichtquellen bis zur völligen Erschöpfung. Oder sie gelangen ins Innere der Leuchtmittel und verenden dort durch die Hitze, weil sie nicht mehr nach draußen finden. Außerdem führt die künstliche Beleuchtung dazu, dass ihr Verhalten nicht mehr naturgemäß ist (Jahreszeiten, Paarungsverhalten u.a.).

All das schwächt die Insektenpopulationen in den Städten sowie auf dem Land und gefährdet die Ökosysteme. Hinzu kommen schädliche Auswirkungen der künstlichen Beleuchtung auf Vögel, Fledermäuse, Stadtbäume – ebenso wird die menschliche Gesundheit durch die zunehmende Lichtverschmutzung beeinträchtigt.