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Projektförderung im Feuerwehrwesen: Alle Anträge aus dem Zollernalbkreis berücksichtigt

Ein Feuerwehrmann spitzt von der Drehleiter aus Wasser

Die Städte und Gemeinden im Zollernalbkreis erhalten vom Land Baden-Württemberg für das Jahr 2024 insgesamt 634.250 Euro zur Projektförderung im Feuerwehrwesen. Damit bezuschusst werden Bauvorhaben und Fahrzeugbeschaffungen.

Zu der Projektförderung kommen 273.250 Euro an sogenannten Pauschalfördermitteln – insgesamt fließen damit 907.500 Euro in den Zollernalbkreis. "Wir freuen uns sehr, dass das Land unsere örtlichen Feuerwehren so tatkräftig unterstützt. Dies ermöglicht es uns, in diesem Jahr sämtliche förderfähigen Anträge vollständig zu berücksichtigen. Dadurch können wir unsere Einsatzkräfte optimal ausstatten und die Sicherheit und Effizienz unserer Feuerwehren weiter verbessern“, betont Kreisbrandmeister Sven Röger.

Dank der Mittel können etwa eine Netzersatzanlage für das Feuerwehrhaus Bitz und Digitalfunkgeräte in Rangendingen beschafft werden. Mehrere Städte und Gemeinden werden beim Kauf von Fahrzeugen unterstützt: Albstadt (Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug, Mannschaftstransportwagen), Balingen (Tragkraftspritzenfahrzeug), Bisingen (Mannschaftstransportwagen), Burladingen (Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug), Geislingen (Löschgruppenfahrzeug), Hechingen (Einsatzleitwagen), Nusplingen (Löschgruppenfahrzeug und Tragkraftspritzenanhänger) und Obernheim (Löschgruppenfahrzeug).

Alle Fördergelder, die das Land Baden-Württemberg zur Förderung des Feuerwehrwesens einsetzt, kommen aus der Feuerschutzsteuer. Diese wird auf Versicherungsprämien auf Feuerversicherungen erhoben. Die Einnahmen aus dieser Steuer werden zweckgebunden für den Brandschutz verwendet. Wie viele Fördergelder für die Feuerwehren zur Verfügung stehen, hängt also davon ab, wie viele Einnahmen jährlich aus der Feuerschutzsteuer erzielt werden.

Die Städte und Gemeinden müssen für die Feuerwehren regelmäßig moderne Technik beschaffen, Feuerwehrhäuser modernisieren oder neu bauen. Beim Landratsamt Zollernalbkreis kann für solche Maßnahmen eine finanzielle Förderung beantragt werden. Der Kreisbrandmeister prüft, ob die von den Gemeinden beantragten Maßnahmen notwendig und zweckmäßig sind. Danach wird eine Liste erstellt, in der die Prioritäten der Projekte, anhand der Dringlichkeit, festgelegt werden. Je nachdem wie viel Geld dem Landkreis vom Land zugewiesen wird, können dann entsprechend der Priorisierung die Maßnahmen umgesetzt werden. Für die meisten Maßnahmen gibt es in einer Verwaltungsvorschrift festgelegte Beträge. Da es sich um Anteilsfinanzierungen handelt, müssen die restlichen Finanzmittel von den Städten und Gemeinden aufgebracht werden.

Landesweit stehen teilweise kostenintensive Projekte bei den kommunalen Feuerwehren an. Das Ministerium für Inneres Digitalisierung und Migration verteilt die zur Verfügung stehenden Fördermittel auf die Regierungspräsidien, die den Landkreisen die Fördermittel zuweisen. Dabei wird darauf geachtet, dass anhand der Priorität die wichtigsten Maßnahmen berücksichtigt werden können. Im Zollernalbkreis mussten in den vergangenen Jahren einzelne kostspielige Projekte von den Gemeinden teilweise auf Folgejahre verschoben werden.