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Borkenkäfergefahr - Forstamt fordert Privatwaldeigentümer zu Abwehrmaßnahmen auf

Wald, Bäume

Wegen des starken Borkenkäferbefalls in den Privatwäldern um Hechingen und Bisingen fordert das Forstamt Zollernalbkreis die Eigentümer nach Paragraf 68 Landeswaldgesetz zu Abwehrmaßnahmen auf und hat eine eine amtliche Bekanntmachung veröffentlicht (www.zollernalbkreis.de/Amtliche+Bekanntmachungen/forstamt (PDF) (472,1 KiB)). 

Betroffen vom Borkenkäfer sind Wälder auf den Gemarkungen Bechtoldsweiler, Beuren, Boll, Hechingen, Stein, Stetten, Schlatt und Weilheim sowie Bisingen, Thanheim, Wessingen und Zimmern. Dort hatten die Sturmereignisse im vergangenen Jahr zu hohen Schadholzanfällen geführt. Zum Teil wurden die vom Sturm beschädigten Nadelholzbestände nicht oder nicht vollständig aufgearbeitet. Deswegen fanden die Borkenkäfer optimale Entwicklungsbedingungen vor. Um die überwinternde Populationsdichte bei den Borkenkäfern wirksam zu begrenzen und damit das Befallsrisiko im nächsten Frühjahr zu senken, sind betroffene Privatwaldbesitzende aufgefordert, folgende Maßnahmen zur Abwehr weiterer Waldschäden zu ergreifen:

- Sofortiger Einschlag der vom Käfer befallenen Schadhölzer

- Sofortige Abfuhr alle bruttauglichen Hölzer (alle Holzsortimente mit einem Durchmesser > 7 cm) aus dem Wald (Der Abstand zu gefährdeten Nadelholzbeständen sollte dabei mind. 500 m, in Hauptwindrichtung jedoch mind. 1.000 m betragen.)

· Aufarbeitung der Gipfel zu Brennholz und Abfuhr aus dem Wald oder Kleinschneiden der Gipfel

· Beseitigung aller bruttauglichen Waldresthölzer, ggf. durch Verbrennen

· Durchführung von regelmäßigen Befallskontrollen bis in den Herbst hinein (Auch im Winter sind bei hoher Befallsdynamik periodische Kontrollen sinnvoll.)

· Sämtliche Sturm- und Schneebruchschäden sind im Laufe des Herbstes bzw. Winters unverzüglich aufzuarbeiten und für den Käfer brutuntauglich (Entrindung oder Abfuhr aus dem Wald) zu machen, da diese ansonsten im folgenden Frühjahr ein hervorragendes Brutmaterial für die überwinternden Käfer bieten.

Zur Durchführung wird eine Frist bis zum 31. Januar 2025 gesetzt. Das Forstamt steht bei der Vermittlung fachkundiger Unternehmer sowie bei Fragen zur Holzvermarktung gerne zur Verfügung. Ansprechpartner sind für das Gemeindegebiet Hechingen, westlich der B27: Gabriel Werner (Tel. 0175/2227884); für das Gemeindegebiet Hechingen, östlich der B27: Sophie Bellgardt (Tel. 0172/7448813); und für das Gemeindegebiet Bisingen: Forstamt - Bereich Hechingen (Tel. 07433/92-1591).