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Ungewollt schwanger – was kann ich tun?

Ein positiver Schwangerschaftstest

Nicht immer passt eine Schwangerschaft in die eigene Lebensplanung – aus ganz unterschiedlichen und vor allem privaten Gründen. Aber an wen kann ich mich in einer solchen Situation wenden? Wer sind die richtigen Ansprechpartnerinnen? Jeanette Haug von der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung beim Landratsamt hat hierauf Antworten. 

Den Text in leichter Sprache finden Sie hier.  (PDF) (173,4 KiB)

„Grundsätzlich kann jede Frau einen Schwangerschaftsabbruch in einer Arztpraxis oder Klinik bis zur 12. Woche in den allermeisten Fällen komplikationslos durchführen lassen“, erklärt Haug. Ungewollt Schwangere müssen dafür im Vorfeld eine Schwangerschaftskonfliktberatung in Anspruch nehmen, bei der sie den sog. Beratungsschein ausgehändigt bekommen. Hierfür stehen staatlich anerkannte Schwangerenberatungsstellen zur Verfügung. Im Zollernalbkreis sind dies die Beratungsstellen des Landratsamtes, von Donum Vitae und der Diakonie. 

Haug weiß aber: „Nicht immer bemerkt man eine Schwangerschaft gleich oder rechtzeitig“. Daher die Empfehlung: Menschen, die prinzipiell schwanger werden können, sich aber kein Kind wünschen, sollten gut auf den eigenen Körper achten und Veränderungen sensibel wahrnehmen, um frühzeitig reagieren zu können. 

Wird eine Schwangerschaft zu spät bemerkt, ist ein Schwangerschaftsabbruch von Gesetzes wegen kaum noch möglich. Doch auch dann gibt es Möglichkeiten für die Schwangere, ihr Leben nach der Entbindung ohne Kind weiter zu leben: „Schwangere können eine „vertrauliche Geburt“ in Anspruch nehmen“, so die Sozialarbeiterin. Schwangerenberatungsstellen unterstützen hierbei nach einem vorgegebenen Verfahren Schwangere dabei, das Kind unter Verwendung eines Pseudonyms medizinisch sicher zur Welt zu bringen und anschließend in gute Hände zu übergeben. Manchmal ist es auf diese Art und Weise möglich, eine Schwangerschaft und Geburt geheim zu halten und den Reaktionen des Umfeldes zu entgehen. Da die wahren Daten der biologischen Mutter in einem Umschlag verschlossen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben hinterlegt sind, kann das Kind später erfahren, wer seine biologische Mutter ist.  

Auch eine anonyme Geburt in einer Klinik ist grundsätzlich möglich, bei der die Identität der Gebärenden nicht preisgegeben wird und später nicht ermittelbar ist. Dies ermöglicht eine medizinisch sichere Geburt für Mutter und Kind, während bei einer Geburt ohne medizinisches Personal ein hohes Gesundheitsrisiko für beide bestehen kann. 

In beiden Fällen lässt sich das Vorgehen gut und sicher planen. Das Kind kann anschließend durch Menschen adoptiert werden, die sich ein Kind wünschen – und die biologische Mutter kann wie geplant ihr Leben ohne Kind weiterleben. 

Nicht zuletzt bietet das Hilfetelefon „Schwangere in Not“ anonym und kostenfrei Unterstützung in verschiedenen Sprachen https://www.hilfetelefon-schwangere.de/ und kann rund um die Uhr per Mail, Chat oder Telefon kontaktiert werden - auch in akuten Situationen. 

Verschiedene Städte bieten zudem Babyklappen an, in denen Babys anonym und sicher abgelegt werden können. Die nächsten Babyklappen für den Zollernalbkreis befinden sich in Villingen-Schwenningen und Stuttgart. 

https://www.babyklappe-vs.de/

https://www.weraheim.de/ 

Bei Fragen und Informationsbedarf steht gerne die Schwangerenberatungsstelle des Landratsamtes, Weilheimer Straße 31, 72379 Hechingen, Tel. 07471/93091684 zur Verfügung.