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Umwelt und Abfallwirtschaft
Hirschbergstraße 29
72336 Balingen
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Fax 07433 921388

Friedrich Scholte-Reh
Leitung Umwelt und Abfallwirtschaft

Mann, kurzes graues Haar, Brille, Hemd und Weste

Abfallgebühren

Abfallgebühren für private Haushalte - Gewerbebetriebe - gewerbeähnliche Einrichtungen

Der Zollernalbkreis hat ein modernes und weitgehend verbrauchsorientiertes Abfallgebührensystem.

Die Gebühren setzen sich für private Haushalte und für Gewerbebetriebe sowie gewerbeähnliche Einrichtungen aus einer Grundgebühr und einer Leistungsgebühr zusammen.

Für private Haushalte ergibt sich die Grundgebühr je nach der Zahl der auf dem Grundstück wohnenden Personen. Bei Gewerbebetrieben und gewerbeähnlichen Einrichtungen berechnet sich die Grundgebühr nach der Zahl und Größe der Rest- und Biomüllbehälter.

Die Leistungsgebühren sind von Ihrem Verhalten abhängig. Für jedes Kilogramm Abfall, das Sie in der Rest- oder Biomülltonne am Abfuhrtag bereitstellen, berechnen wir die Leistungsgebühr. Dazu werden die Müllbehälter vor und nach der Leerung gewogen. Die Gewichtsdifferenz ist die Menge Abfall, die wir Ihnen berechnen. Zwischen Rest- und Biomüll machen wir dabei keinen Unterschied.

Die Abfallgebühren werden einmal jährlich erhoben. Gebührenschuldner ist bei Wohngrundstücken immer der Grundstückseigentümer, beim Gewerbe der Betrieb bzw. die Einrichtung selbst.

Das Gebührensystem soll zum einen das Restmüllaufkommen reduzieren und zum anderen mehr Gerechtigkeit bringen. So kann jeder, der seinen Abfall trennt, eine Menge Geld sparen. Jeder zahlt nur die Abfallmenge, die in der Rest- oder Biomülltonne bereitgestellt wird. Wertstoffe, die über Wertstoffzentren, bei Vereinssammlungen oder allen anderen besonderen Sammlungen wie z. B. der Sammlung von Elektro- und Elektronikschrott, der Metallschrott- oder Grünabfallsammlung, die Schadstoffsammlung oder dem Gelben Sack eingesammelt werden, werden nicht gesondert berechnet. Diese Leistungen sind in den Grundgebühren enthalten.

Aktuelle Abfallgebühren (gültig ab 01.01.2025) (PDF) (221,5 KiB)
Aktuelle Abfallgebühren (gültig ab 01.01.2025) barrierefrei (PDF) (56,4 KiB)

Abfallgebühren (gültig von 01.01. bis 31.12.2024) (PDF) (218,2 KiB)
Abfallgebühren (gültig von 01.01. bis 31.12.2024) barrierefrei (PDF) (291,4 KiB)

Zuständige Sachbearbeiter - Bereich Abfallgebühren

Die aktuelle Abfallwirtschaftssatzung des Zollernalbkreises zum Nachlesen.

Abfallgebühren des Abfallwirtschaftszentrums Hechingen und der Deponien in Albstadt und Balingen

Alle Abfälle (außer Wertstoffe), die Sie beim Abfallwirtschaftszentrum anliefern, werden bis auf wenige Ausnahmen wie z. B. Reifen gewogen. Die Gebühr berechnet sich abhängig von der jeweiligen Abfallherkunft und -zusammensetzung sowie der Menge.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Abfallwirtschaftszentrum bzw. den Deponien Albstadt und Balingen.

Häufige Fragen zum Gebührenbescheid

Wann erhalte ich den Abfallgebühren-Jahresbescheid?

Der jährliche Abfallgebührenbescheid wird immer Anfang März an alle Grundstückseigentümer und Gewerbebetriebe versendet.

Ich habe mein Gebäude verkauft. Was muss ich tun?

Bitte lassen Sie uns in diesem Fall das Formular zur Mitteilung eines Eigentümerwechsels (PDF) (131,6 KiB) ausgefüllt und unterschrieben zukommen.

Was ist zu tun bei einem Umzug?

Ausschlaggebend für eine Änderung der Abfallgebührenveranlagung ist die korrekte An- bzw. Abmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt/Gemeinde.

Die Anzahl der berechneten Bewohner auf meinem Bescheid stimmt nicht. Wie funktioniert die Korrektur?

Unser System ist an die Daten des Einwohnermeldeamtes gebunden. Bitte nehmen Sie direkt Kontakt mit Ihrem örtlichen Einwohnermeldeamt bezüglich der Korrektur der Bewohner auf.

Kann ich meine Abfallgebühren auch abbuchen lassen?

Für die Abbuchung Ihrer Abfallgebühren können Sie uns gerne ein SEPA-Lastschriftmandat (PDF) (56 KiB) erteilen. Bitte senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular direkt an die Kreiskasse im Landratsamt zurück.

Meine Bankverbindung hat sich geändert. Wie kann ich mein SEPA-Lastschriftmandat anpassen?

Für die Änderung benötigen wir ein neues SEPA-Lastschriftmandat (PDF) (56 KiB) von Ihnen. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular senden Sie bitte direkt an die Kreiskasse im Landratsamt zurück.

Ich möchte eine größere bzw. kleinere Mülltonne. Wie gehe ich vor?

Bitte lassen Sie uns in diesem Fall den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag zur Bestellung/Änderung von Müllbehältern (PDF) (228,9 KiB) zukommen.

Beachten Sie dazu bitte auch unsere Hinweise zum Bestellen, Abholen und Umtauschen von Müllbehältern.

Kostet die Biotonne eigentlich eine zusätzliche Grundgebühr?

Nein. Es wird nur die tatsächlich anfallende Menge an Biomüll berechnet. Der Preis pro Kilogramm entspricht dem des Restmülls. 

Ich habe weitere Fragen, an wen kann ich mich wenden?

Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns. Die Mitarbeitenden der Abfallgebührenveranlagung helfen Ihnen gerne weiter.

Hinweise zum Datenschutz: www.zollernalbkreis.de/ds-umwelt-abfall