Rauchwarnmelder
Pflicht zum Einbau!
Rauchwarnmelder sind in Baden-Württemberg in Schlafräumen und Rettungswegen Pflicht. Der Landtag hat am 10. Juli 2013 eine entsprechende Änderung des §15 der Landesbauordnung beschlossen.
Auch bestehende Gebäude müssen bis zum 31. Dezember 2014 nachgerüstet werden.
Rauchmelder retten Leben!
Brandtote sind Rauchtote! Die meisten Brandtoten sterben an einer Rauchvergiftung. Oftmals werden sie nachts im Schlaf vom Rauch überrascht. Durch den Brandrauch wacht der Mensch nicht auf! Die giftigen Stoffe im Brandrauch sorgen nach kürzester Zeit für Bewusstlosigkeit und führen zum Tod. Rauchwarnmelder detektieren frühzeitig den Brandrauch und schlagen sofort Alarm.
Tipps und Informationen erhalten Sie unter www.rauchmelder-lebensretter.de
Wo müssen Rauchwarnmelder eingebaut werden?
- In jedem Schlafraum (Aufenthaltsraum in dem bestimmungsgemäß Personen schlafen)
- In allen Räumen, die als so genannter Rettungsweg von Schlafräumen zum Ausgang aus der Nutzungseinheit bzw. direkt ins Freie dienen.
Also beispielsweise in Durchgangsräumen von Schlafräumen, in Fluren und in Treppenräumen innerhalb einer Wohnung.
In Räumen die mit einer Brandmeldeanlage mit Räumungsalarm Überwacht werden, müssen keine zusätzlichen Rauchwarnmelder Installiert werden.
Wie müssen die Rauchwarnmelder eingebaut werden?
Rauchwarnmelder sollten möglichst an oberster Stelle in jedem Raum an der Decke montiert werden. Beachten Sie die Installationshinweise der Produktie.
Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass in allen betrefflichen Räumen mindestens ein Rauchwarnmelder installiert werden muss.
In großen Räumen kann der Einbau von mehreren Rauchwarnmeldern sinnvoll sein.
In größeren Gebäuden, in denen z.B. im Obergeschoß der Alarm eines Rauchwarnmelder im darunterliegenden Geschoß nicht wahrgenommen werden kann, können vernetzte Rauchmelder eingesetzt werden. Bei Alarm lösen dann alle Melder gleichzeitig aus.
Tipps erhalten sie auch im Elektro- und im Brandschutz-Fachhandel. Für Gehörlose gibt es für Rauchwarnmelder ergänzende Lichtsignale und Vibrationsanlagen.
Wer ist verantwortlich?
Verantwortlich für den Einbau sind die Gebäudeeigentümer!
Verantwortlich für die Betriebsbereitschaft sind die unmittelbaren Besitzer (z.B. die Mieter oder Bewohner), sofern dies nicht auch der Gebäudeeigentümer selbst übernimmt.
Verhalten bei Alarm
So verhalten Sie sich bei Auslösen eines Rauchwarnmelders richtig:
1. Bringen Sie sich sofort in Sicherheit.
2. Warnen Sie andere gefährdete Personen.
3. Überprüfen sie erst dann, ob es tatsächlich brennt. Gefährden Sie sich jedoch nicht selbst!
4. Wenn es brennt: Rufen Sie die Feuerwehr, Notruf 112.
Rauchwarnmelder alarmieren nicht automatisch die Feuerwehr
Rauchwarnmelder erkennen Brandrauch und warnen Personen in einem Gebäude. So haben sie die Chance, sich rechtzeitig vor einem Brand in Sicherheit zu bringen.
Rauchwarnmelder sind keine automatischen Alarmierungsanlagen für die Feuerwehr. Sie müssen also bei einem Brand die Feuerwehr über den Notruf 112 zu Hilfe rufen!
Es gibt inzwischen Rauchwarnmelder-Systeme die auch die Möglichkeit bieten, bei Auslösung eine SMS zu versenden oder eine telefonische Bandansage auszulösen. Diese können auf private Telefonnummern geschaltet werden. Sie dürfen jedoch nicht auf die Notrufnummer 112 geschaltet werden!
Um hier Falschalarme und das Blockieren von Notrufleitungen (z.B. bei Systemfehlern) zu verhindern ist dies gesetzlich verboten und würde ggf. verfolgt werden.
Sie hören den Alarm eines Rauchwarnmelders in einem anderen Gebäude - was tun?
Sie hören den Alarm eines Rauchwarnmelders in einem anderen Gebäude, aber es scheint dort niemand zu reagieren.
Zunächst sollten Sie bei dem entsprechenden Gebäude nachsehen, dort klingeln und wenn möglich die Bewohner auf den Alarm hinweisen.
Sofern Sie nicht ausschließen können, ob es sich um einen Brand handelt, alarmieren Sie die Feuerwehr über den Notruf 112.
Schildern Sie genau die Situation.
Sofern keine weiteren Anzeichen eines Brandes gegeben sind, wird die Feuerwehr mit einer kleinen Einheit zur Erkundung alarmiert.
Wird ein Brand erkannt, so werden sofort weitere Einheiten der Feuerwehr alarmiert.
Sind keine Anzeichen für einen Brand zu erkennen wird die Polizei hinzugezogen, um ggf. im Gebäude nachzusehen oder Bewohner ausfindig zu machen.
Ihnen als Auslöser des Notrufs entstehen keine Kosten.