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Sammlung von Grünabfällen in Albstadt

Ausschnitt des Abfallkalenders mit der Einteilung von Straßen und Bezirken

In Albstadt werden wieder Grünabfälle eingesammelt. Die Sammlungen starten am Donnerstag, 24. April 2025 in Laufen, Lautlingen und Margrethausen; am Freitag, 25. April folgen Pfeffingen, Burgfelden und Onstmettingen.

Den Text in Leichter Sprache finden Sie hier.  (PDF) (70,6 KiB)

In Ebingen finden die Grünabfall-Sammlungen aufgeteilt nach den Abfuhrgebieten E1, E2 bzw. E3 an zwei aufeinanderfolgenden Tagen statt. Die Einteilung der Abfuhrgebiete ist über die Straßenliste im Abfallkalender ersichtlich. Am Montag, 28. April startet die Sammlung im Abfuhrgebiet Ebingen 1 und in Truchtelfingen, am Dienstag, 29. April folgen die Abfuhrgebiete Ebingen 2 + 3. Zuletzt findet die Sammlung am Mittwoch, 30. April in Tailfingen statt.
Alle Termine und Informationen zur Sammlung der Grünabfälle sind auch in der kostenlosen Abfall ZAK-App verfügbar. 

Bei der Sammlung wird nur sperriges, holziges Grüngut wie Baum- und Heckenschnitt, Reisig und Wurzelstöcke mitgenommen. Äste und Wurzeln dürfen nicht mehr als 25 cm Durchmesser haben und müssen mit Naturfaserschnüren gebündelt werden. Die einzelnen Bündel und größere Einzelstücke sollten nicht schwerer als 15 kg und nicht länger als 1,5 Meter sein. Kleinere Äste oder Zweige, die wegen ihrer Struktur nicht zu bündeln sind, können in Papiersäcken bereitgestellt werden. Es wird darum gebeten, keine Kunststoffsäcke oder Kartonagen zu verwenden. Pro Sammlung und Grundstück können max. ca. 2 Kubikmeter bereitgelegt werden. 

Die Grünabfälle müssen am Sammeltag ab 6 Uhr morgens am Straßenrand bereitliegen. 

Nicht mitgenommen werden bei der Sammlung nicht-holzige Gartenabfälle wie zum Beispiel Bambus, Schilfgras, Laub, Moos, Heu, Stroh, Stauden, Blumenschnitt, Gemüseabfälle usw. Diese Gartenabfälle können über die Biotonne oder bei größeren Mengen im Abfallwirtschaftszentrum Hechingen und bei verschiedenen privaten Firmen gegen eine Gebühr entsorgt werden. Rasenschnitt nehmen in kleineren Mengen (bis 1 Kubikmeter) von April bis November das Wertstoffzentrum in Truchtelfingen und die Deponie Albstadt an.

Das Landratsamt weist daraufhin hin, dass das Verbrennen von Grünabfällen nicht zulässig ist und eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Bei Fragen steht die Abfallberatung unter den Rufnummern 07433/92-1381 und -1382 zur Verfügung.