Misteln gefährden Streuobstbäume: Ausschneiden rettet vor Absterben
Mit dem Laubfall im Herbst fallen sie wieder auf: große grüne Kugeln in Laubbäumen wie Pappeln, Weiden und Linden und seit einigen Jahren vor allem in Streuobstbäumen. Es handelt sich hier um die Laubholzmistel. Durch ihre Saugtätigkeit während des Winters entzieht sie dem Wirtsbaum Wasser und Nährstoffe, die ihm im Frühjahr zum Austrieb fehlen. Sie besiedelt bevorzugt alte, geschwächte Bäume und führt mittelfristig zu deren Absterben.
„Entgegen landläufiger Meinung ist die Mistel nicht besonders geschützt und darf ganzjährig entfernt werden, aus Rücksicht auf Vögel allerdings bevorzugt zwischen September und März“, erklärt Kreisobstbaufachberater Markus Zehnder vom Landratsamt. Lediglich deren gewerblicher Verkauf bei Weihnachtsmärkten oder anderen Veranstaltungen muss von der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt genehmigt werden.
Die Mistel ist zweihäusig: Es gibt also männliche und weibliche Blüten. Aus weiblichen Blüten entwickeln sich Samen, die von einer weißen klebrigen Hülle umschlossen sind. Diese klebrigen Samenhüllen bleiben bei Vögeln hängen und werden so verbreitet. „Deshalb sitzen Misteln bevorzugt in den oberen Kronenpartien, was die Beseitigung deutlich erschwert“, weiß Zehnder. Ein reines Ausschneiden der grünen Kugeln reicht allerdings nicht aus, weil die als Haustorien bezeichneten Wurzeln sich im Holz ausbreiten. Deshalb sollten sie möglichst an der nächstliegenden Astgabel ausgeschnitten werden. Bei Mistelbefall an Stamm und Leitästen kann die Mistel nur direkt entfernt werden. In den Folgejahren müssen hier Neuaustriebe ausgebrochen werden.
Die Beseitigung erfolgt am besten mit langen Stangensägen, wie sie im Fachhandel erhältlich sind. Werden die Misteln nicht entfernt, führt dies oft schon nach wenigen Jahren zum Absterben des ganzen Baumes. Bevorzugt werden Apfelbäume befallen, Birnen nur selten, Kirschen und Zwetschgen werden nicht befallen.
Nach einem alten germanischen Brauch werden Misteln über der Türe aufgehängt, um die Bewohner des Hauses zu schützen. Und wer darunter steht, darf sich küssen. Gerade jetzt zur kommenden Advents- und Weihnachtszeit werden Misteln angeboten. Um eine weitere unerwünschte Verbreitung zu vermeiden, sollten die mit Früchten besetzten Mistelzweige nicht über den Kompost beseitigt werden.